kann sich vorstellen, dass in psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene ganz andere Arten von Krankheitsfällen vorherrschen. Außerdem ist die Betreuung hinsichtlich des Personals und auch der Infrastruktur nicht auf Jugendliche ausgerichtet. Die Volksanwaltschaft zeigt daher in ihrem Bericht auf, dass es ein Trennungsangebot für Jugendliche in der Psychiatrie und in Krankenanstalten geben soll.
Aber auch das Angebot an niedergelassenen Vertragsärzten und -ärztinnen ist teilweise katastrophal. Ich war, wie das Politiker öfters tun, in diesem Sommer auf Sommertour und habe mir auch Kinder- und Jugendnotunterkünfte in verschiedenen Bundesländern, etwa in Tirol und Salzburg, angeschaut. Die dortigen Betreuerinnen und Betreuer haben von Wartezeiten von teilweise über sechs Monaten bei niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen, um überhaupt einen Termin zu bekommen, gesprochen; auch in Akutfällen geht es nicht schneller. – Das ist ein riesengroßes Problem. Es braucht also auf der einen Seite mehr Ausbildungsplätze und mehr Betten und klarerweise insgesamt mehr Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch dezentral versorgen können.
Ich möchte jetzt auch noch zum anderen Teil des Berichts überleiten, der die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung behandelt. In diesem Zusammenhang fand ich prinzipiell das Kapitel Familienbeihilfe und Kinderbetreuung ganz interessant, und zwar gerade betreffend mangelhafte Informationen zu Gesetzesänderungen. Das hat natürlich nichts mehr mit der aktuellen Bundesregierung zu tun, sondern das geht ein bisschen weiter zurück. Das ereignete sich noch unter Bundesministerin Karmasin, der Jugendministerin außer Dienst. Dabei geht es um die unzureichende Information rund um die Gesetzesänderung bei einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld. Darauf haben wir Grüne wirklich monatelang immer wieder mit Anträgen, Anfragen und so weiter hingewiesen. Wir wollten aufzeigen, dass es da tatsächlich ein riesengroßes Problem gibt. Wir haben aber von der Ministerin immer wieder gehört, dass eh alles okay ist und eh alles passt.
Die Kritik bezieht sich auf das Informationsmanagement und auf die Tatsache, dass keine Übergangsregelungen für die gesetzliche Änderung geschaffen wurden. Betroffen waren Mütter, die für das erste Kind ein einkommensunabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen hatten und noch während oder kurz nach der Karenz wieder schwanger wurden und das zweite Kind erwarteten. Ihnen wurde – sie haben nachweislich im Bundesministerium nachgefragt, wie das ausschaut – vom Ministerium mitgeteilt: Kein Problem, ihr bekommt euer Kindergeld! Dem war dann aber nicht so, es hat kein Kindergeld gegeben. Diese Familien bekamen vom Jugendministerium, obwohl sie anderslautende Informationen erhalten hatten, kein Kinderbetreuungsgeld, und das Ganze hatte System.
Jetzt erleben wir das wieder. Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Ich bin mir sicher, im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2018 werden wir dann genau über die aktuelle Gesetzesinitiative der Regierungsparteien betreffend die erhöhte Familienbeihilfe reden dürfen! Völlig überraschend und ohne jegliche Vorankündigung oder Diskussion hat das zuständige Fachministerium die vollziehenden Finanzämter angewiesen, zahlreichen Menschen die erhöhte Familienbeihilfe abzuerkennen. Das Ministerium hat sich dabei auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom April 2013 und vom Februar 2016 bezogen. Seither steht jede, wenn auch nur vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung dem Bezug der Familienbeihilfe entgegen.
Diese Neuauslegung wurde nicht nur ohne jegliche Vorankündigung oder Diskussion vom Bundeskanzleramt beschlossen, sondern sie stieß auch Tausende Menschen über Nacht an den Rand der Armut. Jetzt gerade versucht die Bundesregierung, das Familienausgleichsgesetz zu korrigieren, aber leider wieder so etwas von falsch; ent-
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