von der Regelung unterschiedlich geschützt oder eben nicht geschützt sind. Ich weiß schon, dass es im Bundesrat immer eine besondere Herausforderung ist, wenn ich an bundeseinheitliche Regelungen denke, aber vielleicht gelingt es gerade Ihnen, in den jeweiligen Ländern, aus denen Sie kommen, Wege zu finden, damit die Standards des Schutzes einigermaßen gleichgestellt sind.
Ich darf nun zu den angesprochenen Themen wie folgt Stellung nehmen:
Justizwache und Justiz insgesamt: Ja, das Leben in den Anstalten ist nicht einfacher geworden, für niemanden – für die Justizwache nicht, für die Ärzte nicht, für das Fachpersonal nicht. Da ist eine Unterdotierung mit Personal natürlich besonders herausfordernd. Ich darf Ihnen die aktuellen Zahlen vom 13. September nennen: 3 422 Planstellen. Wenn ich davon jetzt noch die besetzten Karenzierungen und reduzierte Arbeitszeit wegrechne, sind 214 Planstellen nicht besetzt. Das Ministerium und wir gehen davon aus, dass die derzeit 186 Personen, die in der Grundausbildung stehen und im März 2019 fertig werden, dann auch wieder eine Verbesserung bringen, sodass wir für den Sommer nächsten Jahres von einem Minusstand von 80 Personen ausgehen. Da muss aber alles seinen Lauf nehmen und es müssen sich auch genügend Personen bewerben. Die Aufnahmeprüfung, das Aufnahmeverfahren ist sicher selektiv, aber niemand, weder das Ministerium noch die Volksanwaltschaft, will Qualitätsabstriche machen, weil das schon gar nicht mit der herausfordernden Lage zusammenpasst.
Ein weiterer Aspekt: Ja, es ist durch die Internationalisierung des Publikums – ich sage es jetzt einmal so –, der Betroffenen, der Inhaftierten, auch der U-Häftlinge, die ja weniger Recht auf Bewegung haben und daher unter besonderen Herausforderungen die Aggression betreffend stehen, nicht einfacher geworden. Die Aggression ist gestiegen. Gott sei Dank, können wir sagen, hat das insofern noch nicht auf das Personal durchgeschlagen, als wir Meldungen von Aggressionshandlungen gegenüber der Justizwache nicht steigend sehen können. 2016 waren es 19,3 Angriffe bei 100 000 Hafttagen, 2017 dann 10,2, 2018 liegen naturgemäß nur Rumpfmeldungen vor. Wenn es also gelingt, weiter in Antiaggressivitätstrainings beim Personal zu investieren, Supervision anzubieten – das ist einfach heute in jedem Sozialberuf schon Standard –, dann kann es gelingen, auch diese Herausforderung in diesem anstrengenden, aber gesellschaftspolitisch so wichtigen Beruf gut zu meistern.
Frau Bundesrätin Ecker, glaube ich, war diejenige, die Asten angesprochen hat. In der Tat, das ist ein Musterbeispiel für gelingenden und vorbildlichen Straf- beziehungsweise Maßnahmenvollzug. Im Maßnahmenvollzug sind die Menschen, die eigentlich ihre Haft erledigt haben und dort als psychisch Kranke therapiert werden. Das ist in Asten der Fall.
Die Gesellschaft muss nur aufpassen, dass Asten nicht derart sozusagen zum guten Beispiel gemacht wird, dass es dann zu einer Überfüllung, zur Herabsetzung und zur Absenkung der besten Bedingungen und so weiter kommt. Auch dort muss eine bestimmte Größe, ein bestimmter Personalschlüssel und so weiter eingehalten werden. Aber nach dem Muster Asten soll es ja – so der Minister, der das noch für vor Jahresende 2018 angekündigt hat – therapeutische Zentren geben und dort soll behandelt werden.
Leider steigt auch diese Zahl, und es rätseln die Wissenschaftler auch darüber, warum die Zahl von Tätern, die jetzt noch geistig abnorm heißen, die also psychisch krank Straftaten begehen, steigt.
Ich darf zu meinem Geschäftsbereich noch sagen, weil das Sie als Bundesräte vielleicht interessiert, dass ein Drittel der Prüffälle aus dem Gemeinde- und Landesverwaltungsbereich kommt, das heißt, wir sind auch Landesvolksanwälte. Das betrifft in
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