BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 153

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Zum Schluss kommend: Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig hat die Situation in Polen und diese internationalen Fragen angesprochen. Wir haben hier in Wien das General­sekretariat des International Ombudsman Institute, das ist der einzige globale Verband von Ombudseinrichtungen. Die Aufgaben sind das Angebot von Trainings, von Semi­naren, wir unternehmen auch Forschungsprojekte, vergeben Regionalsubventionen und unterstützen so gut wir können Ombudseinrichtungen, die unter Druck geraten.

Gerade im Fall von Polen, wo sich, wie wir wissen, politisch in den letzten Jahren sehr viel zum Negativen verändert, war es sehr wichtig, diese noch einzige unabhängige Institution zu schützen. Wir waren vor Ort, wir haben Gespräche mit Medien, mit der Zivilgesellschaft, mit Regierungsvertretern geführt, haben einen Bericht gemacht, haben eine internationale Pressekonferenz abgehalten. Es ist uns dann doch gelun­gen, Dr. Adam Bodnar – so heißt der Commissioner for Human Rights, so heißt das in Polen – zu schützen, damit man ihm nicht das ganze Personal streicht und sein Budget kürzt und vieles mehr. Wir haben Dr. Bodnar übrigens auch im Vorjahr bei unserer 40-Jahr-Feier der Volksanwaltschaft nach Österreich ins Parlament als Festredner eingeladen, um ihn auch auf diese Art und Weise zu unterstützen.

Jetzt aber zur Frage: Was in ungefähr eineinhalb Jahren – da läuft die Amtszeit von Dr. Bodnar ab – in Polen passieren wird, steht in den Sternen. Besonders optimistisch sind wir nicht, dass dort eine unabhängige Persönlichkeit diese wichtige Aufgabe fortsetzen kann.

Abschließend: Frau Bundesrätin Kahofer hat die Situation im Zusammenhang mit dem Heimopferrentengesetz angesprochen. Ich bin der Leiter dieser Kommission, und wir bemühen uns natürlich sehr, die Fälle so schnell wie möglich abzuschließen. Positiv erwähnen darf ich, dass ja eine Reform gelungen ist und es jetzt, recht kurze Zeit nach dem Gesetzesbeschluss, auch möglich ist, dass Opfer, die in Krankenanstalten misshandelt, missbraucht oder auch privaten Heimen zugewiesen wurden, einen An­spruch auf die Rente haben. Auch für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es Ver­bes­serungen. Das ist das Positive. – Schwierig ist für uns, dass man aus vier Planste­llen letztlich drei gemacht hat, aber das ist halt Sache des Parlaments, wie das Organ Volksanwaltschaft mit Personal ausgestattet wird. Aber ich bin da wirklich für jede Unterstützung dankbar. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der ÖVP sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller. – Bundesrat Rösch: Das war jetzt ein Holler!)

14.45


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke Ihnen recht herzlich.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek. – Bitte.


14.45.57

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Gestatten Sie auch mir, auf einige Anmerkungen, die von Ihnen, sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte, gemacht worden sind, einzugehen. Vielleicht zum Stichwort bundes­weite Regelung, Föderalisierung oder Föderalismus: Ein weiteres aktuelles, gerade aufpoppendes Thema ist, wie man mit aggressiven Hunden umgeht. Da darf ich das oberösterreichische Hundehaltegesetz erwähnen. Interessanterweise hatten wir aus diesem Bundesland mehrmals Beschwerden, haben sie bearbeitet und dort auch das rechtmäßige Vorgehen von Gemeinden beziehungsweise Hundehaltern gefordert, und daraufhin hat eben zum Beispiel Oberösterreich das Gesetz verschärft. Ich glaube, es ist auch medial genannt worden, dass es als Beispiel gelten könnte.

Es ist so, dass vor allem Kinder, betroffene Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Menschen vor Hunden in den Bundesländern vom jeweiligen Hundehaltegesetz und


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