BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 152

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Praxis und in der Realisierung oft sehr schlecht. Es gibt genug Beispiele dafür, wo die Artikel-15a-Vereinbarungen nicht zu dem gewünschten Ziel führen.

Aber es ist ja noch Zeit. Ich freue mich sehr – das ist ja heute noch ein Tagesord­nungs­punkt –, dass es noch eine Enquete des Bundesrates zu diesem Thema geben wird. Mein Appell lautet hier, sich wirklich noch einmal grundlegend mit dieser The­matik zu befassen. Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner hat sich ja sehr ausführ­lich mit dieser Thematik und Problematik beschäftigt. Ich glaube, sie hat das auch wirklich richtig dargestellt, und auch Bundesrat David Stögmüller hat sich klar positio­niert.

Meine Damen und Herren, ein anderes sehr, sehr wichtiges Thema, zu dem ich noch ein paar Dinge sagen möchte, ist der Pflegeregress und dessen Abschaffung. Ich halte es für richtig, dass er abgeschafft wurde, denn letztlich war das ja eine 100-prozentige Steuer für kleine Einkommen. So manche betagte Großmutter, die für ihre Enkel vielleicht auf einem Sparbuch 50 000, 60 000 Euro angespart hat, hat zusehen müssen, wie das dann eigentlich in sehr kurzer Zeit aufgefressen worden ist, hat sich gekränkt und ist sehr unglücklich gewesen.

Das heißt, es ist richtig, das abzuschaffen, aber natürlich entsteht auch ein Andrang auf Pflegeheime, wenn es keinen Pflegeregress gibt, und es entsteht die absurde Situation, dass die teuerste Betreuungsform, die die Leute in Wirklichkeit aber gar nicht wollen, jetzt voll vom Steuerzahler finanziert wird. Das heißt, man muss, glaube ich, umgekehrt sehr stark in den privaten Bereich der Pflege investieren. Sehr oft ist es ja so, dass eben Menschen, die eine Betreuung brauchen, eine kleine Pension und vielleicht die Pflegestufe 2 oder 3 haben. Aber das reicht dann auch nicht für die mobilen Dienste und für die mobile Betreuung, und da muss dann auch das Sparbuch herhalten, oder die Kinder oder Enkelkinder müssen etwas zuschießen.

Daher rührt auch die Forderung, das Pflegegeld anzuheben, am besten um 30 Pro­zent, denn so groß ist ja mittlerweile der Wertverlust seit der Einführung – aber bitte in allen Stufen, denn es kann nicht sein, dass man nur ab Stufe 4 anhebt. Das ist dann indirekt wieder eine Subvention von Alten- und Pflegeheimen, und dort, wo zwei Drittel der Pflegegeldbezieher sind, nämlich zu Hause, wo sie gepflegt werden und diese Mobilitätshilfen unbedingt brauchen, will man nicht erhöhen?! Ich halte es wirklich für sehr, sehr wichtig, dass man diese Erhöhung für alle sieben Pflegestufen durchführt und in Zukunft natürlich laufend valorisiert. Auch die mobilen Dienste muss man aus­bauen, ich bin da voll bei Frau Bundesrätin Rosa Ecker, die davon gesprochen hat.

Eine Anmerkung noch: Man muss, glaube ich, auch die Agenturen, die 24-Stunden-Betreuung vermitteln, einmal sehr genau durchleuchten. Von den 600, 700 Agenturen, die Leute vermitteln, haben nicht alle gerade den Schutz von Menschenwürde in ihrem Leitbild. (Allgemeiner Beifall.)

Aber noch kurz zurück zum Pflegeregress: Übergangsregeln per Gesetz fehlen, ob­wohl dies angekündigt war, und so ist natürlich jetzt ein riesiges Durcheinander ent­standen. Meine Damen und Herren des Bundesrates, aus allen Bundesländern, es kann ja jetzt nicht die Folge sein, dass in bestimmten Ländern offene Forderungen bestehen und in bestimmten Ländern darauf verzichtet wird. Wie kommen Bürgerinnen und Bürger dazu, dass beispielsweise in Wien, in der Steiermark oder im Burgenland noch Forderungen im Raum stehen, und in anderen Bundesländern, beispielsweise Niederösterreich, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg, verzichtet man darauf? Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass sie in Österreich gleich behan­delt werden. Daher gibt es den Appell, dass da eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen wird, die dann eine gerechte, faire und gleiche Behandlung für alle, bei denen es noch Forderungen aus dem Pflegeregress gibt, bedeutet.

 


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