BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 151

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Was wurde gestern im Familienausschuss beschlossen? – Es wurde eine Ausschuss­feststellung beschlossen, in welcher der Ausschuss davon ausgeht, dass die Men­schen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familien­beihilfe auch weiterhin beziehen können. Ich frage mich, warum Sie heute auf dem Antrag als Antragsteller stehen, Ihre Kolleginnen und Kollegen gestern im Ausschuss jedoch dagegen gestimmt haben. Gerade damit ist nämlich genau das sichergestellt, was Sie heute hier fordern.

Daher braucht es keine Aufforderung an die Regierung mit einem Entschließungs­antrag, da tätig zu werden. Die Regierung handelt aufgrund des Gerichtshofs­erkennt­nis­ses im Sinne der Menschen, die hiervon betroffen sind, und daher werden wir diesem Antrag natürlich nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.36


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster ist Herr Volksanwalt Dr. Günther Kräuter zu Wort gemeldet. – Bitte.


14.36.46

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst herzlichen Dank für das Lob und die Aner­ken­nung für die Arbeit der Volksanwaltschaft. Wir werden das sehr gerne an unsere Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter weiterleiten.

Ich möchte einige Themen aufgreifen, die in Debattenbeiträgen hier jetzt behandelt wurden.

Das Thema Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe hat eigentlich heute in der Früh auch Herr Landeshauptmann Niessl schon erwähnt. Was besagt eigentlich die UN-Kin­derrechtskonvention, die Österreich 1992 ratifiziert hat? – Diese besagt, dass die Entwicklung und Entfaltung bei Kindern und Jugendlichen nicht von regionalen Unter­schieden abhängen dürfen. Was sagte der UN-Kinderrechtsausschuss im Jahr 2012? – Dass Österreich eine umfassende nationale Politik sicherzustellen hat. Ist da die Verländerung nicht ein klarer Widerspruch? Ist das nicht geradezu das Gegenteil? Ist das nicht ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention?

Was treibt eigentlich die Politik dazu, da wissentlich einen falschen Weg einzu­schla­gen? Ist es wirklich irrelevant, meine Damen und Herren, was Fachleute, Praktiker und Experten dazu sagen, was die Kinder- und Jugendanwälte aller Bundesländer, der Dachverband der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe mit 150 Mitgliedsorgani­sationen, die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, das Netzwerk Kinderrechte, der Verband der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Arge Kinder- und Jugendhilfe, die Familienrichterschaft, der Städtebund, die Kinderfreunde, der Herr Behindertenanwalt und viele mehr sagen? – Sie alle sagen: Nein, das ist der falsche Weg, das ist nicht zum Wohl von Kindern und Jugendlichen in Österreich!

Jetzt möchte ich wissen: Wer weiß das besser als all diese Leute, diese Expertinnen und Experten, die tagtäglich mit dieser Arbeit befasst sind? – Wir als Volksanwaltschaft weisen seit Jahren darauf hin, dass beispielsweise bei Fremdunterbringungen von Kindern dringend einheitliche Standards notwendig sind, was die Gruppengröße, Aus­bildungsvorschriften oder die Bewilligungsvoraussetzung für Einrichtungen betrifft.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, da wird ein großer politischer Fehler begangen! Mit dieser Weichenstellung wird das Schicksal von Zigtausenden jungen Menschen negativ beeinflusst. Das mit den Artikel-15a-Vereinbarungen, die Herr Landeshaupt­mann Niessl angesprochen hat, ist ja gut gemeint, aber wie wir wissen, ist das in der


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