12.49

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich jetzt dem Themenkomplex der Familienbeihilfe für Personen mit Behin­derung widmen. Bei der Beschäftigung mit diesem Thema wurde mir wieder einmal be­wusst, wie komplex diese Materie eigentlich ist. Ich zolle allen betroffenen Personen, die sich hier zurechtfinden und herausfinden müssen, worauf sie Anspruch haben oder auch nicht, großen Respekt. Das ist schon ganz schön kompliziert und komplex.

Zur vorliegenden Gesetzesnovelle hat meine Fraktion einerseits inhaltliche Kritik, aber auch Kritik, was die Vorgehensweise betrifft, anzubringen.

Zuerst zur Vorgehensweise: Die Art und Weise, wie diese Gesetzesnovelle oder Ge­setzeskorrektur zustande gekommen ist, ist ein Musterbeispiel dafür, wie von dieser Regierung aktuell öfter Politik gemacht wird, nämlich dass plötzlich ein Entwurf fast ein bisschen nach dem Motto: Schau’n wir mal, was passiert, schau’n wir mal, wie groß die Kritik daran ist, ob überhaupt jemand merkt, was passiert, ob es einen Aufschrei gibt!, in die Öffentlichkeit kommt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – In diesem Fall kann man sagen, der Aufschrei war zu Recht sehr groß.

Es gab die große Angst der betroffenen Personen, dass durch diese Korrektur auch ei­ne Verschlechterung ihrer Situation zustande kommt. Dann ist der übliche Reflex der, dass eine Korrektur angekündigt wird, die mehr oder weniger tiefgreifend ist. In diesem Fall hat sich am Gesetz dann nichts geändert. Schlussendlich wird behauptet, es ist ja alles nicht so schlimm, wie wir es ursprünglich einmal vorgesehen oder angedacht hatten.

Ich denke, wir alle erinnern uns an den Aufschrei im Sommer. Die Korrektur, die dann in Aussicht gestellt wurde, wurde von den Betroffenen und den Behindertenverbänden erneut kritisiert, weil die angekündigte Korrektur nicht weit genug gegangen wäre.

Dann hat begrüßenswerterweise ein Round-Table-Gespräch, ein runder Tisch mit Ver­tretern und Vertreterinnen der Behindertenverbände stattgefunden – leider eben relativ zum Schluss dieses ganzen Prozesses. Immerhin aber wurde zugesichert, dass die ExpertInnen und Betroffenen in die Erarbeitung zumindest eines Einführungserlasses für die Finanzämter eingebunden werden. Das wurde zugesichert, und ein laufendes Monitoring – mein Kollege David Stögmüller hat es vorhin erwähnt – sowie eine Eva­luierung ein Jahr nach Inkrafttreten, die auch ins Parlament kommen soll, wurden an­gekündigt.

All das begrüßen wir natürlich. Dennoch hatten wir Kontakt mit dem Österreichischen Behindertenrat und haben gefragt, was sozusagen nach diesem Round Table an Kritik und Verunsicherung offenbleibt. Es sind im Wesentlichen – zusammengefasst – vier Punkte, die nach wie vor kritisiert werden: Diese Reparatur des Gesetzes – ich habe es vorhin schon erwähnt – geht nicht weit genug und passt sich vor allem nicht an die Wirklichkeit und die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung an. Sie leben mittler­weile in verschiedensten Lebensformen, und dem wird das nicht gerecht. Es wird von diesen Organisationen nach wie vor kritisiert, dass nicht wirklich Rechtssicherheit be­steht, dass also nach wie vor Dinge unklar sind, wie sie wohl ausgelegt werden und wie sie zum Zuge kommen. Es wird auch befürchtet, dass es in manchen Punkten tat­sächlich zu einer Verschlechterung gegenüber dem Jetztstand kommen könnte. Das spielt wieder auf die Rechtsunsicherheit an, da mit manchen Begriffen nicht ganz klar gearbeitet wurde. Letzter Punkt, der uns als Kritik genannt wurde: Es ist nach wie vor nicht wirklich gewiss, wie sich die rückwirkende Einführung dieser Novelle tatsächlich auswirken wird.

Auf gut Deutsch: Die Behindertenvertreter und -vertreterinnen befürchten, dass es möglicherweise für viele, viele Betroffene zu Kürzungen, zu einer Verschlechterung kommen könnte. Diese Bedenken sind für uns Grund genug, das ernst zu nehmen, sodass wir, auf diese Kritik und auf diese Befürchtungen hörend, leider nicht zustim­men können.

Für uns ist es ein Prinzip, als Politikerinnen und Politiker skeptisch zu bleiben, solange ein Zweifel besteht und nicht auszuschließen ist, dass es für Menschen, die sowieso schon eine relativ schwierige Ausgangslage haben, eventuell zu Verschlechterungen kommen könnte. Meine Fraktion kann daher dieser Gesetzesnovelle nicht zustim­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

12.54

Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß. – Bitte.