13.54

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lie­ber Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss ich einmal dagegen reden, nicht immer dafür. (Bundesrat Krusche: Endlich einmal!) Meine Da­men und Herren! Die Sozialdemokratie tritt für eine öffentliche Daseinsvorsorge im Be­reich der Telefon- und Internetinfrastruktur ein. Diese kann nur durch staatliche Inter­vention erreicht werden, da bei der Versorgung des ländlichen Raums, und aus dem komme ich, regelmäßig ein Marktversagen eintritt.

Ebenso stehen wir dazu, die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten im Tele­kommunikationsbereich zu stärken. Wir sind aber auch für die Aufnahme der gemein­samen Länderstellungnahme mit dem Begehren, bei der zukünftigen Vergabe von Mo­bilfunkfrequenzen für alle neuen und bestehenden Impulsfunksysteme die Netzbetrei­ber dahin gehend zu verpflichten, diesen Dienst den jeweiligen Behörden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund werden wir dem Telekommunikationsge­setz nicht zustimmen und einen Entschließungsantrag einbringen, der die Umsetzung des Anliegens der Verbindungsstelle der Bundesländer einfordert.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist in einer Zeit der im Eiltempo zunehmenden Digitalisierung für alle Menschen in Ös­terreich von zentraler Bedeutung. Unsere Bevölkerung und die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen so rasch wie möglich an die digitale Autobahn angeschlossen werden; dem stimmen Sie sicherlich alle zu.

Trotz guter Initiativen, und die Breitbandmilliarde des Bundes hat viele davon ermög­licht, geht der flächendeckende Ausbau nur schleppend voran. Im OECD-Vergleich liegt Österreich beim Anteil an Glasfaserinternetzugängen im hinteren Drittel. Die Stei­ermark geht dabei, und darauf können wir Steirer stolz sein, über die Regionalmanage­ments wirklich mit gutem Beispiel voran. So wird bei uns in der Region Südweststei­ermark, in den Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz, gerade ein Breitbandmaster­plan erstellt. Dabei wird regionsübergreifend in Abstimmung mit allen relevanten Stake­holdern ein Plan initiiert, um langfristig eine optimale, optimierte Breitbandversorgung zu ermöglichen. Durch das Projekt sollen alle Synergiepotenziale und mögliche Lü­ckenschlüsse im Breitbandausbau ausfindig gemacht und den Gemeinden eine Unter­stützung bei der Akquirierung von weiteren Breitbandförderungen geboten werden. Da zeigen sich noch Mängel, etwa das die Mobilfunkbetreiber diese Infrastruktur nicht be­kannt geben. Da könnte man auch etwas machen.

Damit wird vielleicht die Versorgung der Gemeindezentren möglich gemacht, aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte des ländlichen Raums und der finanziellen Lage die­ser ländlichen Gemeinden wird aber das Ziel der Regierung, wie es festgeschrieben ist, Österreich bis 2025 flächendeckend zu versorgen, nicht erreicht werden können. Dabei wäre gerade eine optimale Versorgung des ländlichen Raums die Chance, im di­gitalen Zeitalter die Abwanderung zu stoppen und die Städte vor unmöglichen Heraus­forderungen aufgrund der großen Landflucht zu bewahren. Es gilt daher für uns, auch für die Regierung, Projekte und Instrumente zu starten, die die finanzschwachen Ge­meinden beim Finalisieren des Ausbaus in Österreich, bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.

Die Breitbandmilliarde war ein solcher erster großer Wurf, damals ermöglicht durch das geschickte Versteigern der Frequenzen unter Technologieministerin Doris Bures. Lei­der will nun diese Regierung, Herr Bundesminister, die 5G-Frequenzen den Unterneh­men mit dem sehr geringen Mindestgebot von 30 Millionen Euro in der ersten Verstei­gerung zu einem Spottpreis zuspielen. Herr Bundesminister, auch wenn von Ihnen im Nationalrat ausgeführt wurde, dass dies nur die erste Versteigerung ist und bei der nächsten großen Versteigerung diese Frequenzen schon etwas mehr kosten werden: Die niederschwellige Vergabe der Frequenzen wird im ländlichen Raum mit geringer Bevölkerungsdichte keine wesentliche Verbesserung bewirken!

Dieses Gesetz löst aber auch Unmut aus, etwa unter den Amateurfunkern. Die spärlich erzielten Erleichterungen wurden anscheinend zwar in den Gesetzentwurf eingearbei­tet, eine Zustimmung seitens der Community gab es aber nicht. Ebenso überrascht zei­gen werden sich sicher auch die Gemeinden, da sie aufgrund dieses Gesetzes ihr öf­fentliches Eigentum zur Anbringung der 5G-Antennen zur Verfügung stellen müssen. Das gilt übrigens auch für das Eigentum des Bundes. (Bundesrat Steiner: Gegen fi­nanzielle Entschädigung!) – Ja, gegen Entschädigung, stimmt, aber das gilt auch für das Eigentum von Bund und Land.

Auch die Konsumentinnen und Konsumenten, deren Schutz Sie im Gesetz anschei­nend vergessen haben, werden Unmut darüber zeigen. Wir treten für einen verstärkten Konsumentenschutz ein. Schlussendlich hat auch die Stellungnahme der Vertreter der Bundesländer im Gesetz leider keine Berücksichtigung gefunden.

Aus diesem Grund bringe ich nun seitens der SPÖ-Fraktion einen Unselbständigen Entschließungsantrag betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Ös­terreicherinnen und Österreicher!“ ein. Es geht dabei, wie bereits angedeutet, um die rasche Warnung und Information der Bevölkerung bei Katastrophenfällen. Eine effi­ziente Möglichkeit dafür bietet die Implementierung eines Cell Broadcast Service, eines SMS-Alarmsystems. Durch die bevorstehende Ausschreibung des neuen 5G-Netzes bietet sich die einmalige Gelegenheit, die Netzbetreiber zur unentgeltlichen Zurverfü­gungstellung dieses Dienstes zu verpflichten. Die Bundesregierung wurde bereits durch eine einheitliche Länderstellungnahme zu dieser Maßnahme aufgefordert.

Ich verlese daher den Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Hubert Koller, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Österreicherinnen und Österreicher!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zuge der zukünftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen (5G) für alle neuen und bereits bestehenden Mobilfunksysteme die Netzbetreiber dahingehend zu verpflichten, den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Möglichkeit einer zellbezo­genen Informationsaussendung (‚Cell Broadcast Service‘) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Der von den Bundesräten Koller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Alarm-SMS im Katastrophen­fall zum Schutz der Österreicherinnen und Österreicher!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. – Bitte.