BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 57

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Zum Tagesordnungspunkt 4, dem Abkommen mit Kuba: Kuba hat ja in den letzten Jahrzehnten, wie wir wissen, sehr viele Entbehrungen hinnehmen müssen, hat durch eine linke Militärdiktatur, aber auch durch die darauf folgende Isolation durch die USA wirtschaftlich sehr gelitten. Mittlerweile haben sich aber zum Glück die Zeiten auf Kuba wieder, sage ich einmal, zum Positiven geändert, fast normalisiert. Österreich setzt hier auf den neuen kubanischen Präsidenten, dass hier ein nachhaltiger Reformprozess der Wirtschaft, aber auch – ebenfalls ganz wichtig – der Menschenrechtssituation einge­leitet wird.

Die Beziehungen zwischen Kuba als größtem Staat in der Karibik und der EU sollen mit diesem Abkommen vor allem in den Bereichen politischer Dialog, Zusammenarbeit im Handel und auch in dem wichtigen Bereich der Menschenrechte noch stärker ge­fördert werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

11.18

11.18.35


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmungen erfolgen getrennt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernied­rigende Behandlung oder Strafe.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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