BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 58

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Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober betreffend Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwi­schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits.

Da auch hier der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wir­kungsbereichs der Länder regelt, bedarf auch dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertei­len.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

11.21.455. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord­nung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbrie­fungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, trans­parente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilienin­vestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (387/A und 323 d.B. sowie 10050/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Ta­gesordnung.

Ich darf dazu Herrn Bundesminister Hartwig Löger ganz herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Ich bitte um den Bericht.


11.22.25

Berichterstatterin Marianne Hackl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord­nung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und stan­dardisierte Verbriefung erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilienin­vestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

 


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