BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 59

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hartwig Löger. – Bitte, Herr Bundesminister.


11.24.00

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich entschuldige mich, dass ich mich jetzt vorgedrängt habe, aber aufgrund der Situation erlaube ich mir, auch am Beginn der Debatte ein kurzes Statement abzugeben.

Ich habe jetzt eine sehr positive Erwartungshaltung bekommen, da ich hier Stimmen­einhelligkeit wahrgenommen habe, und erhoffe diese natürlich auch bei den wichtigen Themen meines Ressorts.

Der Tagesordnungspunkt, den wir jetzt in diesem Rahmen diskutieren, bezieht sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die bereits im Dezember 2017 verabschie­det wurde, de facto durch die Veröffentlichung in Kraft getreten ist und mit 1. Jänner 2019 sozusagen auch in die Umsetzung gelangen wird. Es geht in erster Linie – viel­leicht auch schon von der Begrifflichkeit her: ich bin in der Steiermark geboren, STS könnte man historisch falsch interpretieren, wenn man mit Musik zu tun hat – um eine simple, also einfache, transparente und standardisierte Grundlage. Es gilt auch sicher­zustellen, dass wir eine bessere Grundlage für aufsichtsrechtliche Möglichkeiten haben und auch die Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten in Europa im Umgang mit finanztechnischen Themen, die dann in der Spezialisierung liegen, erhöhen.

In Verbindung damit – darauf möchte ich meinen Redebeitrag konzentrieren – geht es auch darum, dass wir im Rahmen dieser Gesetzgebung die Möglichkeit wahrnehmen wollen, einen zusätzlichen Impuls für den österreichischen Wirtschaftsraum zu geben. Wir schaffen damit eine Voraussetzung, dass im Rahmen der Kapitalisierung über die Börse nicht nur die ganz großen Unternehmungen, sondern vor allem auch kleinere und mittlere Unternehmen, von denen es in Österreich durchaus zahlreiche gibt – sie sind oft noch in einer familiären Struktur gewachsen, über Generationen übergeben worden und durchaus österreichische Vorzeigeunternehmen –, die Möglichkeit haben, auch in Form eines Drittmarkts den Zugang zur Börse zu erhalten.

Mir ist aus der Vergangenheit heraus gesehen durchaus bewusst, dass es bis jetzt ei­ne schwierige Voraussetzung gab, gerade im Bereich dieses Themas der Inhaberaktie Lösungen zu treffen. Wir haben aber auch aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmen­bedingungen auf europäischer Ebene durchaus auch dem Beispiel Deutschlands fol­gend die Chance genutzt, einen gesetzlichen Rahmen für eine solche Lösung zu schaffen. Damit geben wir jenen Unternehmen aus Österreich, die diesen Weg suchen, die Chance, ihn auch in Österreich an der österreichischen Börse zu finden.

Wir wissen, konkret gab es über ein Dutzend Anfragen und Anforderungen in Richtung der Börse Wien, um die Möglichkeit eines solchen Zugangs zu haben. Mit dieser ge­setzlichen Grundlage schaffen wir die Voraussetzung dafür, sichern damit auch Investi­tionen und geben neue Impulse für zusätzliches Wachstum. Das werden wir brauchen.

Wir wissen, dass wir derzeit auf einer sehr hohen Welle des Wachstums unterwegs sind, die sich aber im Laufe des heurigen Jahres schon einschleift. Wir wissen aus den internationalen Rahmenbedingungen, dass es hier durchaus kritische Faktoren auf glo­baler Ebene, auf europäischer Ebene gibt, die uns in den nächsten Jahren wachstums-


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