BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 60

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

mäßig dämpfen werden. Umso wichtiger ist es, dass wir heute gemeinsam geschlos­sen eine Grundlage festlegen, die es uns möglich macht, diese positive Entwicklung in Österreich zu fördern und unseren Unternehmungen in Österreich auch diese Chance zu eröffnen.

Das war mein Einstiegsstatement, und ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

11.27


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.


11.28.08

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bezug nehmend auf das angesprochene Bundesgesetz zum Wirksamwerden der EU-Verordnung 2402 aus dem Jahr 2017 kann prinzipiell festgehalten werden, dass es richtig und wichtig ist, dass hier das österreichische Recht an eine EU-Richtlinie an­gepasst wird. Da ja der Herr Bundesminister so nett war und schon einige Einzelheiten dazu einleitend erklärt hat und die Mandatare alle fraktionell bestens informiert sind, er­spare ich mir weitere Aufzählungen zu dieser Gesetzesvorlage.

So möchte ich gleich zu jenen Punkten kommen, die aus Sicht von uns Sozialdemokra­tinnen und Sozialdemokraten gegen die Zustimmung sprechen. In der Begutachtung wurde bereits von der FMA kritisch bemerkt, dass Konsumentenschutzbestimmungen nicht eingearbeitet wurden, die Novellen des Aktiengesetzes nichts mit der angespro­chenen EU-Verordnung zu tun haben und es nicht ausreichend erklärt wurde, warum dieser Liberalisierungsschritt notwendig ist, vor allem unter dem Aspekt, dass seiner­zeit von der FATF, der internationalen finanzbehördlichen Eingreiftruppe gegen Geld­wäsche und Terrorismusfinanzierung, Maßnahmen gefordert wurden, um Geldwäsche zu bekämpfen. 2011 wurden die entsprechenden notwendigen Maßnahmen bereits gesetzt, und diese werden nun wieder aufgeweicht.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben sich ja bereits über die Statements der SPÖ-Mandatare im Nationalrat irritiert gezeigt. Sie argumentierten auch jetzt eingangs in Ihrem Statement damit, dass es notwendig ist, weltweit erfolgreiche österreichische Familienunternehmen nicht zu zwingen, ihre Kapitalisierung im Ausland vorzunehmen, sondern ihnen diese in Österreich zu ermöglichen. Dadurch wird wieder ein Akt der Klientelpolitik dieser Regierung vollzogen: Es ist Politik für die Reichen und die Konzer­ne und keine gerechte Verteilung des Wohlstandes. (Beifall bei der SPÖ.)

Aufgrund der angeführten Aspekte gibt es daher von unserer Seite keine Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

11.30


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Robert Seeber. – Bitte.


11.30.47

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier als ein Mann der mit­telständischen Wirtschaft, Sie alle wissen das. Mit diesem Gesetz – der Herr Minister hat es vorhin angesprochen, es klingt ein bisschen sperrig –, diesem Verbriefungsvoll­zugsgesetz wird einfach europäisches Recht in unser Rechtssystem implementiert. Es betrifft und verbessert aber die Situation von mittelständischen Unternehmungen, Klein- und Mittelbetrieben, unseren viel zitierten KMUs. Es geht einfach um eine leichtere und bessere Kapitalfindung am Markt.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite