BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 56

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Im Zentrum des Dialogs sollen unter anderen ja auch Themen wie die Menschen­rechte, Nahrungsmittelsicherheit, die Bekämpfung von Produktion, Handel und Kon­sum illegaler Drogen, die Terrorismusbekämpfung und auch die Nichtverbreitung von Waffen stehen. Es soll um eine nachhaltige Entwicklung gehen, auch um ökologische Nachhaltigkeit, um eine Stärkung der Handelsbeziehungen und somit um eine Stär­kung der gesamten Wirtschaft Kubas.

Auch wir treten dafür ein, die Beziehungen zwischen der EU und Kuba zu intensivie­ren. Ganz besonders auf der Handelsebene gibt es aus unserer Sicht viel Potenzial auf beiden Seiten, wie wir es auch in den Gesprächen im Rahmen der parlamentarischen bilateralen Gruppe schon gehört und bestätigt bekommen haben. Kuba hat in den letz­ten Jahren, wie ich glaube, eine ganz enorme Entwicklung auf den Weg gebracht. Wir haben heute schon von Kollegen Stögmüller von dieser neuen Verfassung, die be­schlossen wurde, gehört, die aber in einem weiteren Prozess, in dem die Bevölkerung eingebunden werden soll, noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird. Es wird nämlich im Dezember darüber eine Volksabstimmung geben. Insofern können wir hier positiv anmerken, dass Kuba auf einem sehr guten Weg zu noch mehr Demokratisie­rung ist.

Zentral in dieser neuen Verfassung ist unter anderem auch die soziale Gerechtigkeit, eine kostenlose Bildung bis zur Uni. Es gibt weiters auch Neuerungen im Bereich der Beschäftigung. Es ist eine Gehaltsreform für Ärztinnen und Ärzte sowie auch für Pä­dagoginnen und Pädagogen in Ausarbeitung, um diese Berufe auch besonders attrak­tiv zu machen. Außerdem werden naturwissenschaftliche Studien gefördert, weil auch Kuba inzwischen eine ganz starke pharmazeutische Industrie hat. Es soll außerdem der Direktvertrieb von landwirtschaftlichen Produkten gefördert werden – und vieles mehr. Der Bereich der Digitalisierung, der sich natürlich aufgrund des US-Embargos bis dato kaum entwickelt hat, soll nun ebenfalls forciert werden; unter anderem soll das mit Projekten mit Großkonzernen wie zum Beispiel Google geschehen.

Alles in allem ist das eine Entwicklung, die aus unserer Sicht sehr zu begrüßen ist und die mit dem gegenständlichen Abkommen entsprechend unterstützt werden kann. Da­her gibt es auch unsere eindeutige Zustimmung dazu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

11.16


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile es ihm.


11.16.13

Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren am Livestream und auf der Galerie! Ich möchte nur ganz kurz auch auf das Übereinkom­men gegen Folter und das Abkommen mit Kuba eingehen. Ich muss aber gleich, wenn ich mit dem Antifolterabkommen anfangen darf, unserem Herrn Professor Schennach noch etwas mitgeben. Sie haben gesagt, endlich schaffen wir es jetzt nach so langer Zeit, das zu unterschreiben. Ich möchte den Kollegen von der SPÖ-Fraktion schon Fol­gendes mitgeben: Sie waren ja in der Vorgängerregierung. Das hätte man auch schon viel früher machen können. Wir von der jetzigen Regierung müssen halt jetzt nachräu­men, was Sie versäumt haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei BundesrätInnen der ÖVP. – Zwischenrufe der Budesrätinnen Hahn und Grimling.) – Es ist so.

Beim Abkommen gegen Folter handelt es sich ja, wie schon meine Vorredner gesagt haben, um einen Formalakt, um die Rücknahme einer Bestimmung, die durch eine Ab­änderung des österreichischen Strafgesetzbuches überflüssig geworden ist. – Ich habe mir ein bisschen mehr dazu aufgeschrieben gehabt, brauche das aber jetzt nicht noch einmal zu wiederholen. – Deshalb ist diese spezielle Erklärung nicht mehr notwendig.

 


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