BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 65

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dass er sich die Pensionskasse aussuchen kann, dass er informiert wird, ob und wie und bei wem die Pensionskasse das Geld veranlagt. Diesbezüglich erfährt der Berech­tigte nichts.

Es ist auch eine negative Entwicklung, dass man zu Beginn der Umsetzung dieser Richtlinie, 2003, die Rücklagen, also die Pensionsgelder, nur zu 30 Prozent in Aktien anlegen durfte, später dann zu 70 Prozent – und jetzt diese Begrenzung aufhebt. Das heißt, das Risiko steigt, und das ist auch jener Punkt, warum die Sozialdemokraten hier die Zustimmung zu diesem Pensionskassengesetz nicht geben. Ein steigendes Risiko und eine Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften werden von uns abgelehnt. Man hat keine Lehren aus dem Finanzcrash im Jahr 2008 gezogen, und der Begünstigte hat in Zukunft keine Chance, dem zu entgehen oder darauf Einfluss zu nehmen. Das Ri­siko trägt jener, der einmal eine Pension erhalten soll, das heißt, der Begünstigte be­kommt in Zukunft vielleicht, wie es schon einmal war, weniger Pension oder hat gar keine Pensionszukunft mehr. Darum lehnen wir das Gesetz ab, weil zukünftige Ent­scheidungen hier zu wenig beachtet wurden und das Risiko beim Begünstigten bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Ich erteile es ihm.


11.49.54

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher! Ich sehe das naturgemäß ein bisschen anders, Herr Kollege.

Das vorliegende Gesetz zur Anpassung der Bestimmungen zur privaten Pensionsvor­sorge bringt sehr viele Verbesserungen. Zum einen wird die Mitnahme erleichtert, wenn man in andere Länder wechselt, damit es hier keine Unsicherheiten mehr gibt, es wird aber auch der Umstieg erleichtert, wenn man das selbst will. Es werden mehr Zu­stimmungserklärungen für den Begünstigten eingeführt, es gibt ein verbessertes Risi­komanagement, es gibt für den Begünstigten auch mehr Anlegeroptionen, er kann ein­mal in fünf Jahren umsteigen, und es gibt mehr Optionen bei der Auszahlung für den Begünstigten. Insgesamt, muss ich dann schon sagen, hat sich das doch sehr, sehr ver­bessert.

Es gibt aber auch mehr Sicherheit, denn für die Manager in diesen Pools ist vorge­schrieben, dass es höhere Anforderungen an die Qualifikation der Vorstände oder von Personen in Schlüsselfunktionen gibt und diese einzuhalten sind. Es sind in diesem Gesetz eine Ausweitung des Risikomanagements auch auf die Pensionskasse selbst samt einer eigenen Risikobeurteilung, die Ausweitung der Zuständigkeit der Depotbank auch auf nicht verwahrbare Vermögenswerte und eine Informationspflicht der Pen­sionskassen gegenüber den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten enthalten.

Ich denke also, hier gibt es sehr viele Verbesserungen. Das soll auch dazu beitragen, dass diese Anbieter mehr in Konkurrenz stehen und dadurch die Angebote für unsere Bürger besser werden. Ich glaube, das ist wichtig, und das sieht auch die EU-Kommis­sion so, weil es derzeit nur 27 Prozent unserer Bürger sind, die private Pensionsvor­sorge machen. Dieser Anteil soll erhöht werden, und ich denke, dass die Anpassung des österreichischen Gesetzes an diese EU-Verordnung im Hinblick darauf sehr gut ist. Wir stimmen daher diesem Gesetz natürlich zu. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.52


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


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