BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 72

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richt des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelferge­setz geändert werden. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrags­stellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Novem­ber 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren komme ich zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 6. No­vember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr die­ses.


12.15.42

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es? – Ab 2019 soll ja die Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages für Kinder, die ständig in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder auch in der Schweiz leben, an die Kaufkraft jenes Landes angepasst werden, in dem sie wohnen. Das heißt, Unionsbür­gerinnen und -bürger aus Ländern mit niedrigerem Preisniveau erhalten dann weniger, und Personen aus Ländern mit einem höheren Preisniveau sollen mehr erhalten. Das ist kurz zusammengefasst – auch für die Zuseherinnen und Zuseher via Livestream – das, worum es hier geht.

Dieses Vorhaben ist aus mehrerlei Hinsicht zu kritisieren, zum einen politisch-mora­lisch, zum anderen europapolitisch und ökonomisch sowie auch dahin gehend, dass es um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit wichtigen Dienstleistungen geht.

Kritisch zu betrachten ist vor allem die dahinterstehende Intention, denn es geht Ihnen, den Regierungsparteien, offensichtlich darum, Menschen, die in Österreich arbeiten und hier ihre Arbeitsleistung erbringen, einfach gegeneinander auszuspielen.

Menschen werden natürlich auch gezielt angeworben, hergeholt, um Dienstleistungen, Arbeitsleistungen zu erbringen (Bundesrätin Mühlwerth: Die kriegen ja auch bezahlt für ihre Arbeit!), für die in Österreich ein dringender Bedarf besteht, aber zu wenige Ar­beitskräfte zur Verfügung stehen.

Ich möchte nur einige Beispiele nennen. (Bundesrätin Mühlwerth: Die sind froh, dass sie hier einen Job kriegen!) Die Pflegekräfte, Handwerker, Handwerkerinnen, IT-Fach­kräfte leisten hochwertige und wertvolle Arbeit. Und was machen Sie? – Sie schüren Neidkomplexe, um politisches Kleingeld zu wechseln. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, Frau Grossmann wie immer voll daneben!) Liebe Frau Kollegin Mühlwerth, schauen


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