Wir müssen unsere Systeme, auch unsere staatlichen Sicherheitssysteme und unseren Wohlstand für die Zukunft sichern, indem wir das Niveau der Besteuerung dieses Wirtschaftszweiges sichern. Wir tun alles dafür. Das ist, wie gesagt, der aktuelle Stand.
Wir bleiben dran, im wahrsten Sinne des Wortes, ich gestehe aber vorweg: Ich bin trotz der angesprochenen steirischen Herkunft nicht in der Lage, in der Glaskugel zu erkennen, wie die Abstimmung Anfang Dezember im Ecofin tatsächlich ausgehen wird. Wir tun unser Bestes und bauen darauf, dass es gelingen kann. – Das als Antwort auf Ihre Frage. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
12.12
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111 d.B. und 290 d.B. sowie 10030/BR d.B. und 10041/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (386/A und 292 d.B. sowie 10042/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ich darf dazu ganz herzlich Frau Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Be-
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