BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 88

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es mir sagen? Keiner von der SPÖ. – Es sind circa 700 Euro im Monat. In Ungarn ist es wie hoch? Wissen Sie auch nicht? – Dort sind es 900 Euro. Wenn ich mir jetzt die Ihnen nahestehende Gewerkschaft Vida und den Mindestkollektivvertragslohn für Pfle­gepersonal in Österreich ansehe: Wissen Sie, wie hoch der ist? Die Kollegin von der Gewerkschaft ist leider gerade nicht da, die würde es sicher wissen. Er liegt zwischen 1 718,50 und 2 677 Euro brutto, ist also um ein Vielfaches höher als im eigenen Hei­matland.

Sie sehen, dass das Pflegepersonal nach dem österreichischen Mindestkollektivver­tragslohn hier noch immer um mehr als das Doppelte als im eigenen Land verdient. Ich bin mir auch 100-prozentig sicher, dass kein einziger vom Pflegepersonal wegen einer Indexierung der Familienbeihilfe nach Hause fährt (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller) und Österreich den Rücken kehrt, um im eigenen Heimatland eine viel schlechtere Bezahlung auf sich zu nehmen, wie Sie es fälschlicherweise behaupten. Das ist ein absoluter Unsinn, den Sie hier verzapfen! Es tut mir leid, aber so muss ich es sagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Da einen Pflegenotstand zu konstruieren ist ein durchschaubares Ablenkungsmanöver, um von Ihrer glücklosen roten Truppe abzulenken, welche momentan im internen Par­teichaos versinkt. Übrigens: Ich trage keine Rolex-Uhr und ich habe auch keine wert­vollen Gemälde wie Ihr derzeitiger Bundesgeschäftsführer. (Zwischenruf des Bundes­rates Beer.)

Dieser Indexierungsentwurf ist meiner Meinung nach 100-prozentig europarechtskon­form. Wissen Sie, warum? – Schauen wir einmal in die EU, meine Damen und Herren: Selbst die EU passt die Gehälter ihrer Beamten an das ortsübliche Niveau an. Da habe ich von Ihnen noch keinen Aufschrei gehört, vor allem nicht von Ihrem SPÖ-Dele­gationsleiter, von Herrn Eugen Freund. Von ihm habe ich schon lange nichts mehr ge­hört. (Beifall bei der FPÖ.) Aber der Herr Kollege kennt sich ja auch beim Durch­schnittseinkommen der Österreicher nicht so gut aus; das haben wir schon erfahren, als er gewählt wurde.

Ich möchte jetzt aber nicht weiter darauf eingehen, sondern ich möchte kurz zusam­menfassen: Die Auszahlung der Familienbeihilfe darf zu keiner Verzerrung am Arbeits­markt führen, denn sie ist kein Gehaltsbestandteil, sondern eine Sozialleistung. (Bun­desrätin Grimling: Ja, das haben wir jetzt eh schon gehört!) – Ja, man muss es den KollegInnen leider öfter sagen, denn je öfter man es sagt, umso mehr werdet ihr es vielleicht verstehen, tut mir leid. (Zwischenruf des Bundesrates Novak. – Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Dieses Geld soll den Familien und den Kin­dern dort zugutekommen, wo sie wohnen. Deshalb ist die Anpassung an die Lebens­haltungskosten aus Sicht der Regierung absolut nachvollziehbar, sozial und gerecht. Die 114 Millionen Euro, die wir dadurch einsparen werden (Bundesrätin Grimling: Da bin ich neugierig!), werden nämlich im Inland für soziale Zwecke dringend gebraucht und auch dementsprechend eingesetzt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksam­keit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Okto­ber 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 und weitere Gesetze geändert werden.

 


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