BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 95

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lich so weit, da das autonome Fliegen bei den Drohnen viel einfacher umzusetzen ist, als das bei den Autos der Fall ist.

Ich sehe das als riesige Chance. Österreich ist mit den tollen Unternehmen, die wir ha­ben, mit dabei. Wir sichern damit Arbeitsplätze im sehr hochwertigen Bereich, und ich bedanke mich bei allen, die an diesen Entwicklungen mitarbeiten, bei den tollen Unter­nehmen, bei den Forschungsförderungsgesellschaften, aber auch bei der Politik, quer durch alle Lager, auf Bundesebene, Landesebene, die diese Entwicklung auch erst möglich gemacht haben. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

13.51

13.51.45


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Ab­kommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die In­ternationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Ok­tober 2018 betreffend Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

13.53.1412. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Marktüberwa­chungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Ge­bäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (257 d.B. und 315 d.B. sowie 10045/BR d.B.)


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesord­nung.

Als Berichterstatter ist Herr Bundesrat Michael Bernard genannt. – Ich bitte um den Be­richt.


13.53.33

Berichterstatter Michael Bernard: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tele­kommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Fun­ker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden.

 


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