BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 101

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Vielleicht darf ich noch einen Aspekt ansprechen, der mir jetzt im Gesetz aufgefallen ist. Wir waren etwas zu spät dran, aber ich bin ja absolut davon überzeugt, dass dieses Gesetz aufgrund der Schnelligkeit der Entwicklung durchaus wieder einmal angepasst werden muss. Es geht da um die Situation des Grundeigentümers, da natürlich nicht nur die Gemeinden oder der Bund und die Länder es dulden müssen, dass notwendige Antennen und Leitungen auf ihrem Grund verlegt werden, im Endeffekt muss das jeder private Grundeigentümer dulden.

Wenn die Leitungsverlegung im öffentlichen Interesse ist, dann muss man die Lei­tungsverlegung auch dulden. Das ist, wenn wir wissen, wie wichtig das schnelle Inter­net für uns alle ist, durchaus auch irgendwie zu rechtfertigen, aber der Grundeigen­tümer kommt da schon in eine schwierige Situation. Er erhält eine relativ geringe Ent­schädigung – diese ist abhängig vom Verkehrswert –, hat diese Belastung der Leitung, hat dann Nutzungsbeschränkungen, kann dort nichts mehr draufbauen, muss aber als Landwirt bei der Bewirtschaftung durchaus auch aufpassen und muss mit dieser Lei­tung eben auskommen.

Es kann durchaus sein, dass eine Leitung im täglichen Betrieb bei irgendwelchen Wirt­schaftshandlungen verletzt wird. Das passiert ja auch, wenn man eine Wasserleitung gräbt. Ich kenne das, das ist in meiner eigenen Gemeinde passiert, da ist dann plötz­lich das Licht aus – und da kann eine ganze Firma dranhängen und es können in kür­zester Zeit große Schäden entstehen. Zur Leistung des Schadenersatzes wird natürlich derjenige gebeten, der diese Leitung beschädigt hat; daher wäre es unser Ansatz – aus Sicht des Grundeigentümers, und da würde ich wirklich darum bitten, dass wir auf das achten –, dass die Leistung von Schadenersatz auf Schäden beschränkt wird, die mit Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit zugefügt werden, dass es also bei einer leichten Art des Verschuldens, einer leichten Fahrlässigkeit keine Entschädigung gibt. Und wenn es eine Entschädigung gibt, darf diese aus unserer Sicht nie höher sein als die Entschädigung, die der jeweilige Grundeigentümer für die Einräumung des Lei­tungsrechts erhalten hat.

Abschließend darf ich zum Entschließungsantrag des Kollegen Koller nur sagen: Ich glaube, das zuständige Ministerium, aber auch wir alle, wir Bundesräte, sind uns dieser Problematik, die von dir angesprochen wurde, sehr bewusst – ich habe das gerade vor wenigen Wochen auch in meinem Bundesland, in Osttirol, wieder gesehen, eine Rie­senproblematik aufgrund eines Unwetterereignisses. Trotzdem werden wir diesem Ent­schließungsantrag nicht zustimmen, weil ich weiß – und vielleicht wird der Minister dazu noch etwas sagen –, dass genau an dieser Problematik, die ja eine sehr kom­plexe ist, sowohl rechtlich als auch technisch, mit Hochdruck gearbeitet wird, damit man auch diese Thematik einer Lösung zuführt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.19


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin An­drea Wagner. – Bitte.


14.20.02

Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuhörer! Wenn du mich am Handy nicht erreichst, dann bin ich da­heim, denn da habe ich keinen Empfang! – Diesen Satz habe ich erst kürzlich wieder gehört.

Fehlender Handyempfang ist bei uns im Waldviertel leider noch in vielen Dörfern gang und gäbe; angesichts dieser Tatsache ist es verständlich, dass die Bevölkerung eine rasche Verbesserung fordert. Die Gemeinden kommen dieser Forderung nach und wollen zukünftige Netzbauprojekte unterstützen, daher die Bitte an Sie, Herr Minister,


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite