BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 104

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kommen ist, ist in den Städten versickert, und jetzt brauchen wir auch im ländlichen Raum diese Unterstützung. Danke schön, Herr Minister! Ich bitte um weitere Unterstüt­zung. Wir werden dem Telekommunikationsgesetz natürlich gerne zustimmen. – Dan­ke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.29


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desminister Hofer. – Bitte.


14.29.46

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja von allen Vorrednern betont und gesagt worden, wie wichtig diese Maßnahmen sind, die in den nächsten Jahren für eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet in ganz Österreich gesetzt werden müssen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, es gibt noch viele Gebiete in Österreich, in denen es mit der Versorgung nicht gut aussieht, in denen man einen sehr schlechten Telefonempfang hat. Ich wohne im südlichen Burgenland und kenne Gegenden, etwa in der Buckligen Welt, wo es mit dem Empfang wirklich sehr, sehr schlecht aussieht. Das heißt, wir sind gefordert, so viel wie möglich umzusetzen.

Ich habe im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs der TKG-Novelle mit den Spitzen der drei großen Unternehmen in Österreich sehr, sehr viele Gespräche geführt, um zu schauen, wie wir das Gesetz so gestalten können, dass wir so schnell wie möglich in die Ausrollung kommen, damit so schnell wie möglich ausgebaut wird. Eine dieser Maßnahmen – die natürlich nicht unumstritten ist, das muss man offen sagen – ist die Verpflichtung der öffentlichen Hand, Eigentum zur Verfügung zu stellen. Das betrifft die Gemeinden – jedes Gemeindehaus –, das betrifft die Bundesländer – alle Gebäude der Bundesländer, Grundstücke der Bundesländer –, das betrifft die Bundesforste, die ÖBB und die Asfinag. Ich glaube aber, dass es nur so möglich ist, die 5G-Versorgung rasch auszurollen. Das Ziel, das wir uns gesetzt haben, nämlich bis 2020 alle Landes­hauptstädte mit 5G zu versorgen, bis 2023 alle Hauptverkehrsrouten und bis 2025 das gesamte Land, ist schon sehr ambitioniert. Es wird nicht einfach, das muss ich völlig of­fen sagen; deswegen auch diese Verpflichtung.

Bei den Hauptverkehrsrouten gibt es die Asfinag und die ÖBB, und wir können dort diese Kleinantennen anbringen. Die 5G-Antennen brauchen nämlich eine wesentlich höhere Abdeckungsrate, man braucht viel mehr Antennen. Diese Kleinstantennen ha­ben ein Raumvolumen von 0,03 Kubikmetern, sind also sehr klein. Sie haben eine ge­ringere Reichweite, eine höhere Frequenz und damit auch einen geringeren Energie­freisatz, das bedeutet auch eine geringere Belastung für den Menschen. Ich sage das dazu, weil es ja auch ein bisschen Kritik gibt, dass das eine Gesundheitsgefährdung sein könnte. Die 5G-Antennen werden im Vergleich zum jetzigen 4G-Netz nicht zu Mehr­belastungen führen, das kann ich ausschließen.

Es sind die Kosten für den Tiefbau erwähnt worden. Die Hauptkosten, die wir im Rah­men der Breitbandstrategie zu tragen haben, sind jene, die im Tiefbau anfallen, deswe­gen werden Maßnahmen in Richtung Baukoordination gesetzt, damit man eben nicht mehrfach aufgraben muss und Bund, Länder und Gemeinden nicht mehrfach Kosten tragen müssen.

Zu den Frequenzauktionen: Jetzt, bei der ersten Auktion, in der es um Frequenzen zwi­schen 3,4 und 3,8 Gigahertz geht, liegt das Mindestgebot bei 30 Millionen Euro. Das ist tatsächlich möglichst niedrig angesetzt. Bei der nächsten Auktion, die wir machen, werden die Einnahmen für den Staat schon wesentlich höher sein. Wir haben gesagt, wir wollen keine Gewinnmaximierung betreiben, denn der Ansatz, den wir verfolgen, ist, alles zu tun, damit die Unternehmen die Mittel, die sie haben, auch in die Ausrol­lung investieren. Das heißt nicht, dass es keine staatliche Intervention gibt. Es muss in


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