BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 133

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Vergessen wir nicht, dass es weiterhin die Umweltanwaltschaft gibt, vergessen wir auch nicht, dass die Parteienstellung bei industriellen Großverfahren und bei großen Infrastrukturprojekten unverändert bleibt. So haben wir ja bei der Verfahrensdauer betreffend die dritte Piste am Flughafen Schwechat gesehen, wie weit Verfahren oft­mals unnötig verzögert werden können. Wir brauchen zum einen Rechtssicherheit bei der Bevölkerung, wir brauchen aber genauso Rechtssicherheit bei den Betreibern einer Anlage. Wir stehen im Wettbewerb, wir sind keine Insel der Seligen.

Sehr positiv im Sinn der Rechtssicherheit ist auch der Umgang mit Altbescheiden, also bereits entschiedenen Verfahren. Da haben Beschwerden keine aufschiebende Wir­kung und das Projekt kann weiter betrieben werden. Genauso ist es für die Fälle der bloßen Wiederverleihung von wasserrechtlichen Genehmigungen, bei denen auch in Zukunft Umweltorganisationen kein Mitsprache- oder Einspruchsrecht gegen die Ge­nehmigung zusteht.

Beim IG-L gehen die Rechte etwas weiter, nämlich bezüglich der Einfügung eines An­tragsrechtes auf Erlassung beziehungsweise Überarbeitung von Maßnahmenprogram­men und Plänen für Umweltorganisationen und betroffene Nachbarn. Die Maßnahmen sind bekannt, sie beinhalten insbesondere Verwendungsbeschränkungen von Bauma­schinen, Notstromaggregaten sowie Fahrverbote für alte Lkw und Geschwindigkeitsbe­schränkungen auf Autobahnen – der berühmte IG-L-Hunderter. – Grundsätzlich kann auch die Wirtschaft mit diesem Antragsrecht leben, weil es kein Recht auf Erlassung bestimmter Maßnahmen gibt. Die Entscheidung und der Spielraum bleiben beim Ver­ordnungsgeber.

Wenn ich dem ganzen Paket einen Titel geben soll, so denke ich an den Begriff Ausge­wogenheit. Das ist die richtige Bezeichnung für eine richtige Maßnahme, und in diesem Sinn bitte ich um eure Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.26


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bun­desminister.


16.26.27

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge­schätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Das heutige Umweltpaket behandelt vier wichtige Gesetzentwürfe für den Umweltschutz in Öster­reich. Mit deren Umsetzung verfolgen wir das Ziel, natürlich die angesprochenen Ver­tragsverletzungsverfahren positiv abzuschließen, vor allem aber auch, die internationa­len Vorgaben endlich zu erfüllen.

Ein Teil des Umweltpaketes ist das bereits angesprochene Aarhus-Beteiligungsgesetz. Damit ermöglichen wir entsprechend der Aarhuskonvention endlich den Zugang zu Gerichten in Angelegenheiten, die eben die Umweltmaterien Luft, Abfall und Wasser betreffen.

Zur Kritik von Frau Bundesrätin Kahofer ist zu sagen, dass wir vonseiten des Bundes­ministeriums nur dort Anpassungen vornehmen können, wo auch wirklich die Zustän­digkeit auf Bundesebene gegeben ist. Sie wissen, der Naturschutz ist in der Zustän­digkeit der Bundesländer, von dem her war es eben nicht möglich, dass wir das von­seiten des Bundes regeln. Ich glaube aber, wenn Sie da massiv dahinter sind, kann das auch auf Landesebene funktionieren.

Ich komme ganz kurz zu den Anpassungen in den einzelnen Bereichen. Was das Im­missionsschutzgesetz – Luft betrifft, ist bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten der zuständige Landeshauptmann gemäß des IG-L dazu aufgefordert, ein Maßnah-


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