Vergessen wir nicht, dass es weiterhin die Umweltanwaltschaft gibt, vergessen wir auch nicht, dass die Parteienstellung bei industriellen Großverfahren und bei großen Infrastrukturprojekten unverändert bleibt. So haben wir ja bei der Verfahrensdauer betreffend die dritte Piste am Flughafen Schwechat gesehen, wie weit Verfahren oftmals unnötig verzögert werden können. Wir brauchen zum einen Rechtssicherheit bei der Bevölkerung, wir brauchen aber genauso Rechtssicherheit bei den Betreibern einer Anlage. Wir stehen im Wettbewerb, wir sind keine Insel der Seligen.
Sehr positiv im Sinn der Rechtssicherheit ist auch der Umgang mit Altbescheiden, also bereits entschiedenen Verfahren. Da haben Beschwerden keine aufschiebende Wirkung und das Projekt kann weiter betrieben werden. Genauso ist es für die Fälle der bloßen Wiederverleihung von wasserrechtlichen Genehmigungen, bei denen auch in Zukunft Umweltorganisationen kein Mitsprache- oder Einspruchsrecht gegen die Genehmigung zusteht.
Beim IG-L gehen die Rechte etwas weiter, nämlich bezüglich der Einfügung eines Antragsrechtes auf Erlassung beziehungsweise Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen und Plänen für Umweltorganisationen und betroffene Nachbarn. Die Maßnahmen sind bekannt, sie beinhalten insbesondere Verwendungsbeschränkungen von Baumaschinen, Notstromaggregaten sowie Fahrverbote für alte Lkw und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen – der berühmte IG-L-Hunderter. – Grundsätzlich kann auch die Wirtschaft mit diesem Antragsrecht leben, weil es kein Recht auf Erlassung bestimmter Maßnahmen gibt. Die Entscheidung und der Spielraum bleiben beim Verordnungsgeber.
Wenn ich dem ganzen Paket einen Titel geben soll, so denke ich an den Begriff Ausgewogenheit. Das ist die richtige Bezeichnung für eine richtige Maßnahme, und in diesem Sinn bitte ich um eure Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.26
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Das heutige Umweltpaket behandelt vier wichtige Gesetzentwürfe für den Umweltschutz in Österreich. Mit deren Umsetzung verfolgen wir das Ziel, natürlich die angesprochenen Vertragsverletzungsverfahren positiv abzuschließen, vor allem aber auch, die internationalen Vorgaben endlich zu erfüllen.
Ein Teil des Umweltpaketes ist das bereits angesprochene Aarhus-Beteiligungsgesetz. Damit ermöglichen wir entsprechend der Aarhuskonvention endlich den Zugang zu Gerichten in Angelegenheiten, die eben die Umweltmaterien Luft, Abfall und Wasser betreffen.
Zur Kritik von Frau Bundesrätin Kahofer ist zu sagen, dass wir vonseiten des Bundesministeriums nur dort Anpassungen vornehmen können, wo auch wirklich die Zuständigkeit auf Bundesebene gegeben ist. Sie wissen, der Naturschutz ist in der Zuständigkeit der Bundesländer, von dem her war es eben nicht möglich, dass wir das vonseiten des Bundes regeln. Ich glaube aber, wenn Sie da massiv dahinter sind, kann das auch auf Landesebene funktionieren.
Ich komme ganz kurz zu den Anpassungen in den einzelnen Bereichen. Was das Immissionsschutzgesetz – Luft betrifft, ist bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten der zuständige Landeshauptmann gemäß des IG-L dazu aufgefordert, ein Maßnah-
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