menprogramm zu erstellen, um die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben und Grenzwerte sicherzustellen. Mit der Novelle des Immissionsschutzgesetzes – Luft erhalten auch Einzelpersonen und vor allem auch Umweltorganisationen das Recht, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften betreffend die Erstellung und auch die Überarbeitung dieser Programme gerichtlich überprüfen zu lassen.
Betroffene Einzelpersonen oder auch Umweltorganisationen können innerhalb bestimmter Fristen einen Bescheid des Landeshauptmannes beantragen, in welchem die Eignung des im Programm enthaltenen Maßnahmenbündels in seiner Gesamtheit festzustellen ist. Ebenso kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – vor allem auch bei Grenzwertüberschreitungen oder Fristablauf – ein Antrag auf Erstellung und Überarbeitung von Programmen gestellt werden. Dieser Bescheid ist im Rechtsmittelweg durch die Verwaltungsgerichte überprüfbar. – Ich glaube, das ist schon eine sehr große Neuerung.
Zum Wasserrechtsgesetz ist zu sagen, dass wir mit der Anpassung anerkannten Umweltorganisationen Beteiligungs- und Anfechtungsrechte im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren erteilen. Bei erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf den Gewässerzustand kommt ihnen eine Beteiligtenstellung im Verfahren und auch das Anfechtungsrecht im Bescheid zu.
Zum Abfallwirtschaftsgesetz ist zu sagen, dass die Genehmigung und eben auch wesentliche Änderungen von Abfallbehandlungsanlagen unterhalb der IPPC-Schwelle für anerkannte Umweltorganisationen eine nachträgliche Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungsgericht vorsehen.
Zu guter Letzt noch ein paar Worte zum E-Mobilitätspaket: Sie wissen ja, dass vor allem wir als Bundesregierung ein klares Bekenntnis dazu abgelegt haben, unser Mobilitätssystem langfristig nachhaltig auf saubere Mobilität umzustellen. Bundesminister Hofer war heute auch schon hier zu Gast und hat dazu mehreres ausgeführt. Ein Teil unseres Umweltpakets ist es jetzt auch, die E-Mobilität auf die Überholspur zu bringen.
Der Verkehr, Sie alle wissen das, ist eines unserer größten Betätigungsfelder, wenn wir die Klimaschutzziele von Paris wirklich einhalten wollen. Wir wissen, dass speziell die Emissionen im Verkehrsbereich nach wie vor zunehmen. Wir haben konkrete Anreize zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge in Umsetzung gebracht und wollen die Menschen auch davon überzeugen, dass es sich in mehrfacher Hinsicht tatsächlich auszahlt, auf ein E-Fahrzeug zu wechseln.
Wir setzen damit klar auf Anreize und nicht auf Verbote und wollen vor allem die Menschen auf diesem unverzichtbaren Weg in Richtung mehr Klimaschutz mitnehmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.30
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke, Frau Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für bestimmte Luftschad-
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