stoffe (Emissionsgesetz-Luft 2018 – EG-L 2018) (271 d.B. und 280 d.B. sowie 10038/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für bestimmte Luftschadstoffe. (Präsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Dr. Gerhard Leitner (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die Umwelt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein außerordentliches, ja, ein bedeutsames Gut unseres Daseins. Es gilt natürlich auch, mit dieser Umwelt sehr sorgfältig und behutsam umzugehen, denn mit der Umwelt spielt man nicht.
Wenn man sich zum Beispiel die Veränderungen in der Natur, den Klimawandel und so weiter ansieht, kann man feststellen, es kommt weltweit zu Entwicklungen, die sich auf die Menschen, auf alle Lebewesen und auf die gesamte Natur außerordentlich negativ auswirken. Insbesondere im Bereich der stets ansteigenden Luftverschmutzung ist höchster Handlungsbedarf gegeben.
Der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtung Österreichs, den Ausstoß bestimmter Luftschadstoffe mit einem Emissionsgesetz einzuschränken, sollte mit einem Emissionsgesetz-Luft entsprochen werden. Um die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erfüllen, und zwar bis 2020 und 2030, sollen Maßnahmen in allen relevanten Sektoren in der Industrie, der Landwirtschaft und im Straßenverkehr gesetzt werden. Die indikativen Zwischenziele sollen 2025 erreicht werden. Diese Ziele sind bisher unkonkret formuliert und den einzelnen Sektoren nicht zuordenbar. Diese Ziele sind jedoch klar zu formulieren und in ihrer Umsetzbarkeit und in einem entsprechenden Zeitraster darzulegen.
Die geplanten Maßnahmen sind im nationalen Luftreinhalteprogramm zu dokumentieren und der EU-Kommission zu übermitteln. Das Bundesministerium hat dabei im Wesentlichen ja auch die Aufgabe, die Interessen der Gebietskörperschaften zu koordinieren. Wie dieses Vorhaben vonstattengehen soll, wie die einzelnen sektoralen Ziele erreicht werden sollen, bleibt derzeit jedoch ebenso unklar wie die konkrete Einbindung anderer Stakeholder, wie etwa jene der Sozialpartner.
Wie sollen diese aber eingebunden sein oder werden, wenn man sie in die Verhandlungen nicht einbezieht, ja, nicht einmal mit ihnen spricht? Wir erleben unter der derzeitigen Regierung doch eine gewisse soziale Kälte (Bundesrat Köck: In welchem Land? – Ruf bei der FPÖ: Oje!), eine Dialoginakzeptanz und auch die Ignoranz der Anerkennung der Sozialpartner. (Beifall bei der SPÖ.)
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