positiv. Wenn da etwas gemacht wird, kann man das als Umweltbewegung nur unterstützen.
Wie Sie sich vorstellen können, Frau Ministerin, wird es nicht ganz ohne Kritik gehen. Ich will sie ein bisschen allgemeiner halten, aber über die allgemeine Kritik hinaus vielleicht noch anmerken: Dass die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Aarhuskonvention nur so weit, wie es der EuGH vorgibt, und erst, nachdem es der EuGH vorgegeben hat, erfolgt, ist für uns Grüne natürlich enttäuschend, zudem erfolgt die Umsetzung in den verschiedenen Materien nicht einheitlich.
Das Ganze erinnert in der Umsetzung leider eher an einen Fleckerlteppich als an ein dahinterstehendes Konzept aus einem Guss. Das hätten wir gewollt, das vermissen wir. Das ist ein Problem, wenn es um die Rechtssicherheit, die Rechtseinheitlichkeit und die Rechtsübersichtlichkeit geht.
Schauen Sie zum Beispiel nach Deutschland, Frau Ministerin! Dort wählte man mit dem Umweltbehelfsgesetz einen anderen Weg, unserer Meinung nach einen besseren Weg in diesem Bereich, wenn es um Transparenz und damit auch um weniger Raum für Missverständnisse geht.
Das war jetzt einmal unsere Kritik bezüglich der Gesamtumsetzung. Zu den einzelnen Punkten werden dann meine Kollegin und ich noch etwas sagen, da geht es dann eher darum, dass wir nicht ganz so glücklich mit der Umsetzung sind. Wie gesagt: Dem Emissionsgesetz-Luft 2018 können wir Grüne aber zustimmen. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Dziedzic.)
16.57
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Ich erteile ihr dieses.
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Wir setzen mit dem Emissionsgesetz-Luft 2018 die neue EU-Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in nationales Recht um.
Die Emissionsreduktionsverpflichtungen sind als relative Werte, das heißt als Prozentsatz gegenüber den Emissionen des Basisjahres 2005, festgelegt. Für das nationale Luftreinhalteprogramm sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie, der Judikatur des EuGH und auch der Aarhuskonvention Vorschriften für die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten für Umweltorganisationen sowie auch für unmittelbar betroffene natürliche Personen vorgesehen.
Das neue nationale Luftreinhalteprogramm mit Maßnahmen zur Zielerreichung der Emissionsreduktionsverpflichtungen ist mit 1. April 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln und wird einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung in Österreich leisten.
Ich darf mich an dieser Stelle auch beim Koalitionspartner sehr herzlich dafür bedanken, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dieses Programm in kürzester Zeit umzusetzen.
Der Prozess zur Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms soll in enger Abstimmung und in Koordinierung mit den Arbeiten für den Nationalen Energie- und Klimaplan erfolgen. Es gilt, hier – das ist mein oberstes Ziel – vor allem auch die Synergien zwischen Klimaschutz und Luftreinhaltung zu nutzen.
Arbeitsgruppen für die betroffenen Sektoren, in denen die Bundesländer, die relevanten Ministerien und vor allem auch Experten vertreten sind, werden bis Jahresende gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Ich kann die Kritik des Herrn Bundesrates Dr. Leitner
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