BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 142

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in diesem Punkt nicht nachvollziehen, die Arbeitsgruppen werden eingerichtet, es wer­den vor allem auch Experten hinzugezogen. Dem folgt ein öffentlicher Konsultations­prozess von sechs Wochen, damit wirklich auch alle Stakeholder entsprechend einge­bunden werden können.

Aktuell werden auch die technischen Szenarien überarbeitet und aktualisiert. Dadurch soll es eine bestmögliche Einschätzung der Entwicklung bei den Emissionen bis zum Jahr 2030 geben. Das neue Emissionsgesetz-Luft ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Verminderung der nationalen Emissionen.

Erlauben Sie mir noch einen Satz: Ich finde es sehr schade, dass hier die SPÖ wieder nicht zustimmt. Es geht ja doch um das wichtige Thema der Reduktion der Luftschad­stoffe. Ich hoffe, dass dieses Ablehnen nicht der Grund ist, warum meine Vorgänger in der Umsetzung dieser sehr wichtigen Gesetze in der Vergangenheit oft gescheitert sind. Ich glaube, das ist ein gemeinsames nationales Interesse im Sinne unserer Bür­gerinnen und Bürger, und da sollte man manchmal auch ideologische Schranken über­winden. Es geht um die Gesundheit unserer Menschen und vor allem auch unserer Kinder. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) In diesem Sinne sage ich auch ganz herzliches Danke schön, dass das auf anderen Seiten sehr wohl erkannt wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.01

17.01.12


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.01.3519. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz geändert werden (272 d.B. und 281 d.B. sowie 10039/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich bitte um den Bericht.


17.01.57

Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Ich erstatte den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des-Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic. – Bitte.

 


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