BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 143

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17.02.56

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ihr Umweltpaket, das Sie so geprie­sen haben, ist für uns natürlich – wenig überraschend – ein bisschen eine Mogelpa­ckung. Aarhus musste umgesetzt werden, beim Emissionsgesetz war Österreich schon lange säumig. Zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz kommen wir beim nächsten Tagesordnungspunkt. Ich möchte jetzt kurz auf das Umwelthaftungsgesetz eingehen.

Bevor ich auf die inhaltliche Kritik zu sprechen komme, ist mir schon wichtig, vorweg festzuhalten, dass die Begutachtung über die Sommermonate erfolgte – da ist be­kanntlich sitzungsfrei (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Aber nicht arbeitsfrei! – Bundesrat Spanring: Ferien haben nur Schüler!), und es gab hier auch keine umweltpolitische kritische Stellungnahme. Im parlamentarischen Verfahren blieben grundsätzlich um­weltrechtliche Aspekte völlig unterbelichtet.

Sie werden sich vielleicht erinnern, da Sie jetzt Ihre neue Umweltkompetenz entdeckt haben (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, das ist nicht neu!), dass die Grünen bereits 2009 eine abweichende Stellungnahme zum ursprünglichen Umwelthaftungsgesetz eingebracht haben. Das war 2009, aber seither hat sich – wenig überraschend – nicht viel getan. Beispielsweise gilt bei Punkt 1 der Stellungnahme von damals so gut wie alles weiterhin. Da geht es nämlich um die Definition, was Umweltschäden sind. Nun mussten Sie bei dieser Novellierung diese vornehmen. Da gibt es nämlich eine EuGH-Vorentscheidung, die eben die Gewässerschäden betrifft. Alles andere wurde hier nicht beachtet beziehungsweise sind eben die anderen Bereiche wie Bodenschutz, Luftver­schmutzung und so weiter weiterhin ungenügend definiert.

Zu Punkt 2: Auch hier gilt das Gleiche, das ist weitgehend – bis auf die Ausnahme des Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht – alles gleich geblieben. Das heißt, auch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht den Parteien im verwaltungsgerichtli­chen Verfahren grundsätzlich offen, wie Sie wissen werden. Hier haben wir es aber in­direkt auch schon mit der Einschränkung durch die Umweltverträglichkeitsprüfung, über die wir dann noch sprechen werden, zu tun.

Insofern ist das alles in allem eine Umsetzung, die Sie vornehmen mussten, und nicht eine, die Sie gewollt haben. Für uns ist natürlich vollkommen unzureichend, was hier passiert. Falls Sie sich näher mit den Details auseinandersetzen möchten, dann lesen Sie tatsächlich die Stellungnahme von 2009. Daran merkt man, wie wenig sich in um­weltpolitischen Agenden in Österreich tut, wenn der Druck nicht von außen da ist. – Vielen Dank. (Beifall des Bundesrates Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Das klingt aber ziemlich mager!)

17.06


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Prein­eder. Ich erteile dieses.


17.06.14

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Her­ren! Wir haben das Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz ange­passt. Liebe Frau Kollegin Dziedzic, es ist schon manchmal spannend, zu hören, dass die Bundesregierung zum einen säumig ist und zum anderen die Begutachtungsfrist zu kurz ist. Wir sind also zu schnell und zu langsam oder zu langsam und zu schnell. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Dziedzic.) Der Frau Bundesminister zu unterstellen, sie hätte jetzt erst ihr Herz für die Umwelt gefunden, finde ich nicht ganz fair und nicht ganz richtig. Ich kenne sie schon sehr lange und weiß, wie lange sie sich schon mit dem Thema Umwelt entsprechend beschäftigt.

 


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