BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 11

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Meiner Meinung nach ist Opferunterstützung und -schutz ein wichtiger Teil, der zu be­achten ist. 30 Frauenhäuser mit rund 800 Plätzen für Frauen und Kinder – die EU empfiehlt, die Zahl der Betreuungsplätze bedarfsorientiert, also dort, wo diese ge­braucht werden, zu erhöhen. Daher hat unsere Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß 100 Plätze bis 2022 zugesichert. Dafür darf ich mich hier an dieser Stelle bei der Familienministerin, aber auch bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, sehr herzlich be­danken. Sie nehmen sich im Interesse der Frauen und Kinder in Not, die rasche Hilfe brauchen, der Sache an. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Neben der Frage der notwendi­gen Gerechtigkeit und der Bestrafung der Täter ist es nämlich ganz entscheidend, die Opfer bestmöglich in dieser für sie ohnehin oftmals unvorstellbar schwierigen Situation zu unterstützen.

Ich selbst durfte erst vor Kurzem bei Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Vereins Frauen für Frauen in Oberwart im Burgenland dabei sein und dazu gratulieren. Ich erwähnte schon dort, wie wichtig diese Arbeit ist, die Frauen für Frauen über 30 Jahre geleistet haben.

Der Frau Bundesminister ist die Absicherung des Frauenbudgets und somit die Absi­cherung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen sehr wichtig.

In allen Bundesländern sind Interventionsstellen beziehungsweise Gewaltschutzzen­tren eingerichtet. Sie sind staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen und werden zum Beispiel bei einem Betretungsverbot verpflichtend von der Polizei verständigt, wo­rauf das Gewaltschutzzentrum sofort mit dem Opfer Kontakt aufnimmt und kostenlose und vertrauliche Beratung und Unterstützung anbietet.

Beispielhaft sind auch die Tara-Beratungsstellen, der Verein die Möwe – Kinderschutz­zentren und auch der Weiße Ring, die Präventionsarbeit leisten, zu erwähnen.

Erstmals seit Jahren ist es heuer gelungen, schon im Vorjahr – also heuer, 2018 – För­derzusagen zu treffen und somit Planungssicherheit für alle Frauenberatungseinrich­tungen für das kommende Jahr zu erreichen. Früh getroffene Entscheidungen für 2019 bedeuten, dass die Ministerin sich aktiv um die finanzielle Absicherung der Frauenbe­ratungseinrichtungen kümmert. Wie auch schon 2018 kommt es auch 2019 zu keinen Kürzungen beim Gewaltschutz. Das ist sehr zu begrüßen, und ich danke Ihnen, Frau Staatssekretärin, für Ihren diesbezüglichen Einsatz (Beifall bei ÖVP und FPÖ), denn bei Gewalt gegen Frauen muss der blinde Fleck in der Gesellschaft weg. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.17


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grossmann. – Bitte, Elisabeth.


9.17.17

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist traurige Realität: Jede fünfte Frau ist zumindest einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt, und es gibt – meine Vorrednerin, Bundesrätin Hackl, hat es schon angesprochen – viele Formen von Gewalt, und in dieser Berechnung wird nur die physische Gewalt gezählt, das heißt, die anderen Gewaltformen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Fest steht eines, meine sehr geehrten Damen und Herren: Frauen und Kinder sind die Hauptopfer von Gewalt, und der gefährlichste Ort ist das sogenannte traute Heim, sind die eigenen vier Wände, der intimste Rückzugsort. Und der häufigste Täter ist der ei­gene Lebenspartner und weniger der mysteriöse Unbekannte irgendwo im öffentlichen Raum. In diesem Zusammenhang entsteht aber vielfach eine verzerrte Wahrnehmung, weil das von Teilen der Politik und auch der Medien oft anders dargestellt wird. Es ist


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