so: Häusliche Gewalt ist die häufigste Form von Gewalt, und für die Opfer ist es wohl am schlimmsten, wenn der intimste Rückzugsort zur Gefahrenzone wird und der Mensch, dem man ursprünglich am meisten vertraut hat, der Lebenspartner, zum Täter wird.
Österreich hat in der Vergangenheit sehr viel für Gewaltschutz getan und wird auch als internationales Vorbild immer wieder erwähnt und ist anerkannt. Unsere Gewaltschutzgesetze mit Wegweiserecht, Betretungsverbot, einstweiligen Verfügungen zum Schutz von Gewaltopfern, Prozessbegleitung, also nicht nur Rechtsbegleitung, sondern auch psychosoziale Begleitung und Betreuung, neuen Straftatbeständen, Frauenhäusern, Gewaltschutzzentren wurden allesamt, das kann man eindeutig auch so festmachen, von SPÖ-Frauenministerinnen gefordert und auch umgesetzt und sind auch jüngst wiederum im sogenannten Grevio-Bericht gewürdigt worden. Grevio ist ein unabhängiges Kontrollorgan für Menschenrechte, das die Umsetzung der Istanbulkonvention kontrolliert.
Die Istanbulkonvention ist Ihnen ja wahrscheinlich bestens bekannt: eine Konvention des Europarates zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Sie wurde, das muss man auch betonen, von österreichischen Vertretern im Europarat, wie zum Beispiel Gisela Wurm und auch Stefan Schennach, soviel ich weiß, maßgeblich mitbegleitet und auch miterarbeitet, wurde von Österreich ratifiziert und ist seit 2014 in Kraft. Sie wird jetzt natürlich auch laufend auf die Umsetzung hin evaluiert, und da wurde Österreich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt, aber es wurden natürlich auch Empfehlungen abgegeben, nämlich dahin gehend, diesen Weg, der in der Vergangenheit eingeschlagen wurde, konsequent fortzusetzen, eben nach dem Motto: vorwärts und nicht zurück!
Vor allem gilt es, die Prävention zu stärken und die strafrechtliche Verfolgung zu verbessern, um auch höhere Verurteilungsquoten zu erreichen, denn wenn man sich das jetzt neu – ganz so neu ist es auch nicht mehr – geschaffene Delikt Fortgesetzte Gewaltausübung vor Augen führt, so stellt man fest, es hat in einem Jahr 937 Anzeigen gegeben, davon wurden 924 Fälle angeklagt, es hat aber nur 190 Verurteilungen gegeben. Bei Stalking, auch ein relativ neuer Straftatbestand, hat es 2 196 Anzeigen gegeben, aber nur 239 Verurteilungen. Das ist eine Schieflage, die natürlich auch zu der Empfehlung Anlass gegeben hat – nicht nur in diesem Grevio-Bericht, sondern auch im Schattenbericht der NGOs; da haben sich vor allem auch Frauenorganisationen geäußert –, in diesem Zusammenhang die Ermittlungsarbeit zu verbessern und vor allem auch den Opfern die Beweisführung zu erleichtern.
Das sind Forderungen, die uns als SPÖ sehr vertraut sind, weil wir sie auch schon sehr lange erheben, auch wenn es darum geht, bei Betretungsverboten die Täterarbeit zu forcieren. Opfer und auch Täter – und das gilt es auch besonders zu betonen – müssen umfassend betreut werden und dürfen sich nicht selbst überlassen werden, damit es eben nicht zu Wiederholungshandlungen kommt oder damit das diesbezügliche Risiko zumindest weitgehend minimiert wird.
Opfer, auch das gilt es besonders zu betonen, sind natürlich auch Kinder, die Gewalttaten vor allem gegen die Mutter mit ansehen mussten. Was dann in einem Kind vorgehen muss, das kann man sich gar nicht vorstellen. Diese Kinder müssen selbstverständlich auch intensivst betreut und begleitet werden, insbesondere dann, wenn sie als Zeuginnen und Zeugen aussagen müssen. Das ist eine unglaubliche psychische Belastung für Kinder und da braucht es natürlich auch entsprechende Unterstützung und sensible Begleitung.
Insgesamt hat es sehr gute Ansätze gegeben, da koordiniert vorzugehen, eben indem Fallkonferenzen von Sicherheitsbehörden, Gewaltschutzzentren, Sozialarbeit und so weiter durchgeführt wurden, um Lücken zu schließen und eben wirklich im Einzelfall
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