BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 17

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eine extrem hohe Dunkelziffer an Gewalt im häuslichen Bereich und können diese Zahl einfach nicht ermessen.

Also: mehr Abschreckung für die Täter, mehr Unterstützung für die Opfer und, ja, eine aktive Täterarbeit, denn dieser Bereich ist noch nicht so deutlich ausgeleuchtet. Es ist notwendig, die Täter zu verpflichten, etwas zu tun, an ihren Problemen zu arbeiten.

Betrachte ich die Wegweisung, so kann ich nur sagen, das ist ein Erfolgskonzept. Sie wurde seit 1997 bereits über 100 000 Mal angewandt, und heuer, in den letzten 365 Tagen, hatten wir 6 871 Wegweisungen, in 459 Fällen davon war es mehrmals der gleiche Täter, der davon betroffen war.

Es muss dann aber auch etwas mit dem Täter passieren: Er muss verpflichtet werden, dass er gegen sein Aggressionspotenzial, sein psychisches Problem oder was auch immer dahintersteckt, etwas tut. Auch diesen Bereich nehmen wir uns in der Taskforce vor.

Wir haben über hundert Expertinnen und Experten einbezogen. Es gibt zwei Kommis­sionen: eine Kommission, die sich mit Strafrecht an sich beschäftigt: Wie können wir dazu kommen, möglichst strenge Sanktionen zu erreichen?, und die zweite Kommis­sion: Opferschutz und Täterarbeit, wo es um die Frage geht: Wie können wir die Zu­sammenarbeit verbessern?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist ganz wesentlich: Es muss eine Ko­operation zwischen den betroffenen Behörden geben, es muss einen raschen Daten­austausch geben. Der Datenschutz ist ein hohes Gut, aber er darf nicht zum Täter­schutz werden. In dem Moment, in dem ein Problem auftritt, müssen die Strafverfol­gungsbehörden das gesamte Bild der Situation vor sich haben, um auch entspre­chende Anträge stellen zu können, damit, wenn notwendig, die Staatsanwaltschaft beim Gericht auch Untersuchungshaft beantragen kann. Dazu muss alles auf dem Tisch liegen.

Ja, eine Kooperation zwischen den Behörden bedingt auch, dass es einen Austausch gibt. Der muss aber rasch erfolgen. Es wurde das Projekt Marac angesprochen, das nach Evaluierung nicht mehr durchgeführt wird. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, wir haben alle positiven Erfahrungen, die wir daraus gezogen haben, in die Taskforce mit­genommen und leiten daraus die entsprechenden Schlüsse ab, aber derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für diesen Datenaustausch.

Zum Beispiel dürfen Daten von Tätern nicht weitergegeben werden, und diese Fallkon­ferenzen fanden oft erst Wochen nach dem Vorfall statt. Da muss klar sein: Die Polizei ist diejenige, die auch die Gefährdung einschätzen muss. Das werden wir jetzt auf entsprechende rechtliche Beine stellen, dass das möglich wird und dass es auch eine einheitliche Gefährdungseinschätzung gibt, auf die sich dann die Strafverfolgungsbe­hörden verlassen können und die entsprechenden Schlüsse ziehen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Eines ist aber auch klar: Keiner wird von heute auf morgen zum schweren Gewaltver­brecher, keiner wird von heute auf morgen zum Mörder, diese Gewalt baut sich in aller Regel auf. Deshalb müssen wir gesellschaftlich schon früh eine rote Linie definieren. Es beginnt mit Worten, es beginnt auch mit Worten im Internet, wie wir das in den letzten Wochen sehr oft feststellen mussten. Dieser Hass im Netz, auch davon sind sehr häufig Frauen betroffen, ist etwas, was gesamtgesellschaftlich nicht geduldet sein darf. Ich stehe dafür, dass es auch da einen einheitlichen Verwaltungsstraftatbestand gibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Wenn der Täter nämlich entsprechend früh und entsprechend einschneidend eine strenge Strafe erfährt – und das eine entsprechende Geldstrafe ist –, dann tut das weh,


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