selbst wenn die Schwelle zum Strafrecht nicht überschritten ist. Ich weiß nicht, ob sich der Täter dann nicht generalpräventiv oder jedenfalls spezialpräventiv beim nächsten Mal überlegt, ob er eine derartige Meldung im Internet über Facebook oder sonstige Kanäle abgibt.
Genau das ist es auch, was sich die Regierung jetzt anschaut. Wir hatten vor wenigen Wochen diesen Gipfel gegen Hass im Netz. Da gilt es auch, ein entsprechendes Gesetz für mehr Sorgfalt und Verantwortung auszuarbeiten und die Kommunikationsplattformen in die Pflicht zu nehmen, denn – ich sage es noch einmal –: Das ist etwas, was uns alle angeht, was die gesamte Gesellschaft angeht. Was nicht sein kann in unserem Land, ist, dass man einfach mir nichts, dir nichts ohne Konsequenz im Netz beschimpfen kann, denn alles, was im analogen Bereich verboten ist, muss auch im digitalen Bereich entsprechend verboten sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
Wichtig ist auch, dass Betroffene rasch eine Anlaufstelle haben, dass Betroffene wissen, wohin sie sich wenden können. Da spreche ich von einer Hotline, die nicht nur – das ist wesentlich – rechtliche und psychosoziale Beratung anbietet, sondern eine Hotline, die auch technische Unterstützung gibt, denn: Haben Sie schon einmal versucht, ein Bild wieder aus dem Netz zu bekommen? Ein diskreditierendes Bild kann das Leben eines Menschen wirklich stark verändern, vielleicht auch berufliche Chancen für immer vertun. Da ist es wichtig, dass die Betroffenen auch diese technische Unterstützung sofort bekommen.
In diesem Zusammenhang noch ein Letztes: Wir müssen auch unsere Strafgesetze auf den Stand des 21. Jahrhunderts, den Stand des Jahres 2018 bringen, denn Stalking greift beispielsweise nicht, wenn – unter Anführungszeichen – „nur“ ein derartiges Bild veröffentlicht wird. Es gilt, da auch im Rahmen der Taskforce die Gesetze auf die entsprechende 21.-Jahrhundert-Ebene zu bringen, damit das verfolgt werden kann.
Wir arbeiten mit Hochdruck an diesen Gesetzesvorschlägen. Wir werden spätestens mit Ende des ersten Halbjahres 2019 einen Gesamtgesetzentwurf vorlegen, mit dem alle Gesetze, die in diesem Zusammenhang geändert werden müssen, vorgelegt werden. Wir werden bis dahin weiter Zwischenberichte machen, aber ich bitte Sie um Verständnis, dass ich heute noch nicht alles im Detail sagen kann. Es gibt bereits viele Maßnahmen, die sich abzeichnen, aber es sind derzeit rund 120 Maßnahmen, die wir auch auf ihre Umsetzbarkeit hin prüfen müssen.
Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass wir durch die Diskussion auf gesamtgesellschaftlicher Ebene und durch diese vielen Maßnahmen, die wir in der Taskforce dann auch präsentieren und auch umsetzen werden, einen besseren Zustand für die Österreicherinnen und Österreicher erreichen werden – strenge Sanktionen, mehr Unterstützung für die Opfer, rasche Unterstützung für die Opfer und auch eine entsprechende Täterarbeit –, denn es muss am Ende klar sein, dass der Täter derjenige ist, der die Probleme verursacht hat, und nicht etwa das Opfer, das den Mut gezeigt hat, anzuzeigen.
Mit dieser Täter-Opfer-Umkehr muss endlich Schluss sein, das muss in der Gesellschaft ankommen. Ich bin zuversichtlich, dass wir das mit der Taskforce und den Maßnahmen, die wir vorschlagen werden, ein Stück weiter bringen und Österreich auch für Frauen zu einem besseren und sicheren Land machen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
9.47
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr, Frau Staatssekretärin.
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