Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke. (Bundesrat Spanring: Wo war denn da die tatsächliche Berichtigung?)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte ZuseherInnen! Das Thema der Aktuellen Stunde könnte aktueller nicht sein. Am 25.11. haben wir den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen und Kindern begangen. Seither gibt es noch bis zum 10.12. täglich Aktionen.
Auf der Seite des Bundeskriminalamts beispielsweise finden sich auf der Facebookseite jeden Tag ein Tipp für Betroffene, ein Präventionshinweis, und andere Hinweise zur Verhinderung von Gewalt – der 10.12. ist übrigens der Internationale Tag der Menschenrechte.
Ich sage Ihnen ganz offen, ich stehe hier ganz klar für null Toleranz gegenüber Gewalt und Sexualdelikten, insbesondere begangen an Frauen und Kindern. Ich sage Ihnen auch: Es ist mir einerlei, ob der Täter weiblich, männlich, Inländer, Ausländer, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger ist. Jede Form von Gewalt und Sexualdelikten begangen an Frauen, an Kindern ist abzulehnen, ist insgesamt abzulehnen! (Allgemeiner Beifall.)
Im Jahr 2017 hatten wir rund 16 900 Frauen, die Opfer von Gewaltverbrechen wurden, und davon waren etwa 3 900 Frauen Opfer von Sexualdelikten. Insbesondere bei den Sexualdelikten ist die weit überwiegende Zahl der Opfer weiblich und die ganz weit überwiegende Zahl der Tatverdächtigen ist männlich.
Ich sage das auch deshalb, weil ich schon des Öfteren darauf hingewiesen wurde, dass auch Gewalt gegen Männer nicht passieren darf. Ja, das ist richtig, und vor dem Gesetz sind alle gleich, aber betroffen sind – insbesondere bei den Sexualdelikten – weit überwiegend Frauen. Die Zahl der Morde an Frauen, nämlich begangen von Männern, ist alarmierend.
Wir haben im Vergleich von 2017 auf 2018 auch einen enormen Anstieg bei der Zahl der Tatverdächtigen im Hinblick auf Sexualdelikte zu verzeichnen. Die Bundesregierung setzt da deshalb ganz klare Zeichen. Bereits im Regierungsprogramm ist eine weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualverbrechen verankert. Ich wurde von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache bereits im Februar mit der Einrichtung und Leitung der Task Force Strafrecht beauftragt.
Diese Task Force Strafrecht leite ich seit Februar; wir haben eine Lenkungsgruppe, wir haben eine interministerielle Zusammenarbeit. In die Lenkungsgruppe sind das Innenministerium, das Justizministerium, das Gesundheitsministerium und auch das Frauenministerium einbezogen, denn es geht dabei um eine Disziplin, die über mehrere Ministerien hinweggeht. Es ist natürlich auch das Bildungsministerium einbezogen.
Worum geht es dabei? – Es geht zum einen um strenge Strafen, um mehr Abschreckung für die Täter. Es geht zum Zweiten – aber ganz wesentlich – um mehr Opferschutz, um einen niederschwelligen Zugang für Opfer.
Es ist richtig, wenn Frau Bundesrätin Grossmann darauf hinweist, dass Österreich einen sehr gut ausgeprägten Opferschutz hat und wir auch international als Vorbild dienen, aber wir müssen Opfern vor allem eines geben: das Selbstvertrauen, das Vertrauen, dass sie gehört werden, dass sie sich wo hinwenden können, wo sie ernst genommen werden. Das ist in vielen Fällen noch nicht gegeben, deshalb haben wir ja
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