die Unterstützung für diese ist gesichert. Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch versprechen, dass diese weiter gefördert werden.
Es geht uns darum, dass die Opfer rasch Hilfe und die Täter entsprechende Sanktionen bekommen. Ich danke nochmals für die breite Diskussion, denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und jeder von uns muss diese Messages auch entsprechend transportieren, und darum darf ich Sie heute auch bitten. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
10.16
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön, Frau Staatssekretärin.
Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
des Schreibens des Bundeskanzlers bezüglich dessen Unterrichtung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend den Vorschlag zur Ernennung von Herrn Universitätsprofessor Gesandten Mag. Dr. Andreas Kumin als österreichischer Richter des Gerichtshofes der Europäischen Union
sowie der Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung ebenfalls angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen: (Anlage 1) (siehe auch S. 7)
2. Schreiben des Bundeskanzlers:
Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend den Vorschlag zur Ernennung von Univ.-Prof. Ges. Mag. Dr. Andreas Kumin als österreichischer Richter des Gerichtshofes der Europäischen Union (Anlage 2)
3. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union:
Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt der Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, Dr. Karin Kneissl am 5. und 6. Dezember 2018 in Italien (Anlage 3)
den Aufenthalt der Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Mag. Beate Hartinger-Klein vom 5. (nachmittags) bis 7. Dezember 2018 in Brüssel (Anlage 4)
und
den Aufenthalt des Herrn Bundesministers für Inneres, Herbert Kickl vom 5. (mittags) bis 7. Dezember 2018 in Brüssel (Anlage 5)
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