den Graben drei getroffen, die einfach auch sichtbar für Sicherheit sorgen, sodass die Menschen sich besser fühlen –, dann muss man aber auch eines hinzufügen: Man kann nie so viele Polizisten haben, dass nichts passiert. Es ist notwendig, die Zivilbevölkerung hier einzubinden und auch entsprechend die Zivilcourage, das Hinschauen statt dem Wegschauen zu forcieren, die Menschen aufzuklären, wie man einschreitet, nämlich nicht indem man selbstlos vielleicht in einer aussichtslosen Situation dazwischengeht, sondern indem man die Polizei ruft, damit sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Wir machen das seit geraumer Zeit mit der Initiative Gemeinsam.Sicher.
2017 gab es 467 Sicherheitsforen. Das ist eine Kooperationsplattform mit freiwilligen Sicherheitspartnern. Gemeinsam werden da regionale und lokale sicherheitsrelevante Anliegen und Probleme erörtert und auch auf dieser Ebene gelöst. Wir haben in der Zwischenzeit 524 Gemeinderäte, 1 165 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, 60 Amtsleiterinnen und Amtsleiter, 38 sonstige Personen, die zu Sicherheitsgemeinderäten bestellt wurden und sich gemeinsam mit der Polizei in den Dienst für die Sicherheit dieses Landes stellen. Ziel ist es, das Vertrauen der Bevölkerung auch in das subjektive Sicherheitsgefühl wieder zu steigern, damit wir nicht nur die Zahlen schwarz auf weiß vor uns haben, sondern die Menschen sich auch darauf verlassen können.
Ich darf noch eines hinzufügen: Erst gestern war ich bei der Konferenz des European Crime Prevention Network, und da wird es auch eine Sicherheitstrophäe geben. Wir haben insgesamt 20 Einreichungen aus den EU-Staaten gehabt, wo es genau darum geht, die Bevölkerung auch entsprechend einzubeziehen.
Ich habe eingangs gesagt, die Sicherheit endet nicht bei der Polizei, zur Sicherheit gehört auch die Justiz, gehören die Staatsanwaltschaften und die Gerichte. Ich darf hier deshalb auch ein paar Spotlights auf die Justiz richten.
Wir haben insgesamt einen Rückgang des Anzeigenneuanfalls, auch was die Delikte bei der Justiz betrifft, die also bis zu dieser Ebene kommen: minus 4,1 Prozent auf bezirksgerichtlicher Ebene und minus 6,8 Prozent auf Ebene der Landesgerichte. Trotz dieser geringen Rückgänge von Anzeigen, die dann dort landen, gibt es eine höhere Anzahl an Strafanträgen und Anklageschriften: insgesamt 57 306 Strafanträge, ein Minus von 2,8 Prozent; ein Plus von 4 910 gab es bei den Anklageschriften, was ein Plus von 8,7 Prozent bedeutet. Als ehemalige Richterin kann ich Ihnen sagen, die Anklagen sind sehr viel mehr Arbeit als die Strafanträge, insofern muss man dieses Plus auch entsprechend gewichten, das ist erheblich.
Von insgesamt 251 467 Verfahren, bei denen es zu einer justiziellen Enderledigung kam, waren 64,1 Prozent Einstellungen, 20,7 Prozent Diversionen, 12,5 Prozent Verurteilungen und 3,8 Prozent Freisprüche. Die Verfahrensdauer ist anhaltend auf einem sehr niedrigen Niveau mit einem bundesweiten Meridian bei landesgerichtlichen Verfahren von 1,1 Monaten.
Insgesamt kam es zu 30 756 rechtskräftigen Verurteilungen. Wenn man sich jetzt die Zahlen aus der Diskussion der Aktuellen Stunde hernimmt und diese Zahl gegenüberstellt, dann sieht man, dass sich das mit den Gewaltverbrechen vielleicht ausgehen würde, aber wir wissen, dass da natürlich alle umfasst sind, und wir streben hier wirklich – ich sage das noch einmal in diesem Zusammenhang – eine höhere Verurteilungsquote auch bei Gewalt- und Sexualverbrechen an. Ich bin davon überzeugt, dass das mit den entsprechenden Rahmenbedingungen für die Justiz auch möglich sein wird.
Jetzt noch bei den Verurteilten eine Aufteilung: 85,8 Prozent sind Männer, 14,2 Prozent der Verurteilten sind Frauen; 6,5 Prozent von allen Verurteilten sind Jugendliche, 11,8 Prozent junge Erwachsene und eben der Rest von über 80 Prozent Erwachsene. Die Zahl der Österreicher und Nicht-Österreicher wurde schon genannt, wir haben fast 58 Pro-
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