BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 53

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sehr, wieder bei Ihnen hier zu Gast sein zu dürfen. Mit dem Beschluss dieses Geset­zes finalisieren wir die Reorganisation in meinem Haus. Es kommt zusammen, was zu­sammengehört.

Ich habe ja prinzipiell im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Re­organisation vorgenommen, vieles an Doppelstrukturen abgeschafft und zusammenge­führt. Ich darf da zum Beispiel auf den Bereich Energie verweisen, wo wir im Um­weltbereich wie auch in der Energie-Sektion eine Abteilung Erneuerbare Energien hatten. Dadurch, dass wir auch als Ressort gewachsen sind, haben wir wirklich massiv harmonisiert. Wir haben uns unter anderem auch alle zugeteilten Anstalten angesehen und haben wirklich auch auf die Empfehlungen des Rechnungshofes Rücksicht ge­nommen. Wir haben gesehen, dass es mit den beiden Bundesanstalten extrem viele überschneidende Themen- und Aufgabenbereiche gibt, und uns nach einer sehr einge­henden Prüfung eben auch für diese Zusammenlegung entschieden.

Nun haben wir – auch weil es, wie gesagt, eine schon langjährige Empfehlung des Rechnungshofes ist – ein gemeinsames Institut geschaffen, nämlich die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Also von einer Auflösung, wie es vor allem vonseiten der SPÖ behauptet wurde, kann überhaupt nicht die Rede sein. Vielmehr werden in Zukunft Synergien genutzt, wird vor allem auch dieses Erfolgsmodell für Bergbauernfragen umgelegt. Das soll vor allem auch die Studien der Agrarwirtschaft bereichern, und das ist uns wirklich sehr gut gelungen.

Es wird mehr Budget für die Forschung übrig bleiben. Ich glaube, Sie kennen die Rech­nungshofberichte. Wir haben das, wie gesagt, sehr eingehend geprüft und die EDV-Infrastruktur jetzt unter einem Dach zusammengeführt. Sie wissen wahrscheinlich, dass auch räumlich beide Institute bereits im selben Gebäude und im selben Stock­werk waren. Für eine formelle Trennung hat eigentlich überhaupt kein Grund be­standen.

Ich darf auch klar dazusagen, dass die Dienstnehmerrechte unverändert bleiben und bis zur Personalvertretungswahl 2019 auch die Personalvertretungsorgane unverän­dert bleiben. Bei der Personalvertretungswahl 2019 werden dann in einheitlichen Dienststellen einheitliche Dienststellenausschüsse eingerichtet. Darüber hinaus haben wir mit diesem Gesetz eine weitere Maßnahme der Vereinfachung umgesetzt: Es wer­den auch die Betriebsräte der Bundesgärten aufgrund der Zusammenlegung mit der Gartenbauschule Schönbrunn in einen einheitlichen Dienststellenausschuss überge­führt.

All diese nachhaltigen Änderungen zur Strukturstraffung und Effizienzsteigerung gehen konform mit dem Bundes-Personalvertretungsgesetz und dem Arbeitsverfassungsge­setz.

Ich freue mich über breite Zustimmung zu dieser Vereinfachung im System. Unser Ziel ist es, einen echten Strukturwandel durch die maximale Nutzung von Synergien her­zustellen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.40

11.40.55


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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