BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 54

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11.41.153. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert wird (437/A und 335 d.B. sowie 10066/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 3 der Ta­gesordnung.

Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Wagner. – Ich bitte um den Bericht.


11.41.32

Berichterstatterin Andrea Wagner: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 22. No­vember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hagelversicherungs-Förde­rungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.


11.42.15

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Geschätztes Plenum! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Frau Bundesministerin, als wir den Initiativantrag bezüglich Änderung des Hagelversiche­rungs-Förderungsgesetzes von Ihnen erhalten haben, haben wir uns gedacht: Das ist eine gute Sache, den Landwirtinnen und Landwirten muss da geholfen werden, dem sollten wir eigentlich zustimmen. Als wir uns aber genauer mit der Thematik auseinan­dergesetzt haben, sind wir auf einige Fakten gestoßen, die da hinterfragenswert sind.

Wie Sie im Nationalrat treffend festgestellt haben, Frau Ministerin, sind die Auswir­kungen des Klimawandels mittlerweile überall spürbar. Nicht nur in Österreich, sondern weltweit merkt man, was passiert. Auch die gerade abgehaltene UNO-Klimakonferenz in Kattowitz hat dem mit ihren Themen Rechnung getragen. Auch der UNO-General­sekretär António Guterres hat in seiner Rede eindringlich darauf hingewiesen und ein gemeinsames entschlossenes Handeln gefordert.

Wie Sie festgestellt haben, kommt es in Österreich nunmehr aufgrund von Dürre und Unwettern laufend in erhöhtem Ausmaß neben gewaltigen Naturschäden auch zu Ern­teausfällen. Laut Ihren Aussagen betragen die Ernteausfälle regional über 40 Prozent, und bundesweit sprechen Sie von Ernteausfällen im Ausmaß von bis zu 15 Prozent. Diese Ausfälle stellen sicher für viele Betriebe eine Existenzbedrohung dar.

Dieser Initiativantrag beinhaltet also die Erhöhung der Förderung von Versicherungen gegen Elementarrisken von 50 Prozent auf 55 Prozent inklusive der Ausweitung der Förderung auf Tierversicherungen. Die Finanzierung dieser Vorhaben soll zu 50 Pro­zent vom Bund aus dem Katastrophenfonds und zu 50 Prozent aus Mitteln der Bun­desländer erfolgen. Jährlich sollen rund 23 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel zur Unterstützung dieser Risikovorsorge aufgestellt werden.

Nach Ihren Angaben soll dies ein Anreiz für die österreichischen Bäuerinnen und Bau­ern sein, sich unter leistbaren Bedingungen selbst zu versichern und somit Risikovor-


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