Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Hinsichtlich der eingelangten, verviel­fältigten und verteilten Anfragebeantwortungen und

eines Schreibens des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Eu­ropäischen Union

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die ebenfalls dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

(siehe auch S. 9)

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weiters eingelangt ist eine Mitteilung des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend die parlamentarische Vertre­tung des Herrn Bundesministers für Inneres Herbert Kickl durch die Frau Staatsse­kretärin im Bundesministerium für Inneres Mag.a Karoline Edtstadler am 19. und 20. De­zember (siehe S. 28) sowie

ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Herrn Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek von 20. bis 22. Dezember in Bosnien-Herzegowina bei gleichzeitiger Beauftragung von Frau Bun­desministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl mit seiner Vertre­tung.

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Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Vorschlag ist somit mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich habe die zuvor genannten Verhand­lungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt. Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Tagesordnungspunkte 3 bis 7 un­ter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend „TAXI BUND“ an den Herrn Bun­deskanzler vorliegt.

Im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden wird die Behandlung dieser Dringli­chen Anfrage um 17 Uhr erfolgen.

Fristsetzungsanträge

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Herr Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht hat, wonach dem Gesundheits­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein „Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeit und Beruf der Sanitäter“ geändert wird, eine Frist bis 14. Fe­bruar 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Ich darf weiters und schließlich bekannt geben, dass Herr Bundesrat David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Unterrichtsausschuss zur Berichter­stattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“ eine Frist bis 14. Februar 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.