BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 109

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Man weiß auch, welche Wertigkeit der Zivildienst in den Köpfen der Menschen hat, wir warten aber seit Jahren – bevor Sie wieder schreien: das betrifft nicht nur diese Bun­desregierung – auf wirkliche Verbesserungen betreffend den Zivildienst. Die rechtliche und finanzielle Situation der Zivildiener spiegelt die Wertschätzung, die die Zivildiener eigentlich verdienen, nicht wider.

Nach wie vor müssen junge Menschen einen neunmonatigen Wehrersatzdienst leisten. Nach wie vor wird die Privatsphäre der Zivildiener bei Krankheit nicht respektiert. Sie haben das im Rahmen dieser Novelle leider auch nicht herausgestrichen. Nach wie vor müssen Zivildiener dem Vorgesetzten den Grund der Krankheit melden – das wäre nun eigentlich absurd, weil die 24 Tage ohnehin im Gesamten gerechnet werden. Das zu ändern hat man bei der Novellierung leider verabsäumt.

Auch die Basis von gewerkschaftlichen und arbeitsrechtlichen Dienstverhältnissen fehlt, wie die 38-Stunden-Woche oder angeglichene Urlaubsregelungen – neun Monate Dienst, zwei Wochen Urlaub. Es braucht da wirklich Reformen. Gleichen wir endlich auch die Dauer des Zivildienstes an jene der Wehrpflicht an, das wäre auch im Sinne der Gleichstellung!

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen David Stögmüller und Mag. Dr. Ewa Dziedzic betreffend „Notwen­dige Reformen des Zivildienstes in Österreich“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

1) Der verpflichtende Zivildienst wird auf 6 Monate verkürzt.

2) Der Zivildienst soll freiwillig um bis zu 6 Monate verlängert werden können. Diese 6 Monate müssen kollektivvertraglich entlohnt werden. Es darf zu keinen Steh- und Ru­hephasen mehr vor dem Studium, Ausbildung und Berufseinstieg nach dem Zivildienst kommen.

3) Für die nach dem Zivildienst einschlägigen Studien oder Ausbildungen soll das im Zivildienst Erlernte eindeutig und transparent anrechenbar sein (Ausbildung für die Tä­tigkeit in einem sozialen Beruf wie Familienhilfe, Altenpflege, Behindertenbetreuung, für die FH für Soziale Arbeit aber auch für Studien wie Psychologie oder Pädagogik).

4) Wenn ein Jugendlicher bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Jugend-Rot-Kreuz schon ehrenamtlich tätig war, soll er sich Teile oder den gesamten Zivildienst anrech­nen lassen können.

5) Im Bereich des Zivildienstes soll es zu einer Angleichung an die arbeitsrechtliche Si­tuation von Sozial- und Gesundheitsberufen kommen: Normalarbeitszeit, Urlaubsan­spruch, Streichung der restriktiven Krankenstands-Regelungen von Zivildienern, Refor­mierung bzw. Streichung von Dienstpflichtverletzungen und Strafandrohungen.

6) Anpassung der Grundvergütung an die Mindestsicherung auf € 863.-

7) Valorisierung des Zivildienstgeldes nach § 28 Abs. 4 ZDG“

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Werte Kolleginnen und Kollegen, der Zivildienst ist unbestritten eine wichtige Säule der Gesellschaft, daher ist es wichtig, den Zivildienst als Institution zu stärken, die Situation


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