BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 115

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Rechtsstaates, wenn er von der Geschichte Österreichs etwas weiß. Nicht jeder kommt aus der Schule mit Matura, sondern viele steigen früher aus, gehen in eine Lehre, und wir wissen auch: Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung festigt das Wissen.

Was geben wir ihnen mit? – Um das auch zu sagen: Dieses Onlinetool ist für die, die in der Schule schon die entsprechende Bildung mitbekommen haben, innerhalb kürzester Zeit, nämlich weniger Stunden, wahrscheinlich einer Stunde, absolvierbar, und dann wird es in die Leistungsbilanz aufgenommen. Das ist ein kleiner Beitrag, aber etwas, was wir ihnen mitgeben können. Jeder, der bei der Rettung Dienst gemacht hat, weiß, dass man auch den Sanitäter absolviert und auch das etwas ist, was man mitgeben kann. Darum geht es mir!

Wenn ich beim Onlinetool bin, dann bleibe ich beim Onlinetool für die Ausbildner. Gro­ße Organisationen wie Rettungsorganisationen, das Rote Kreuz, Samariter, Johanni­ter, werden kein Problem damit haben, ihre Ausbildner dieses Onlinetool absolvieren zu lassen; überhaupt kein Problem, die sind geschult. Aber wir haben rund 1 700 Orga­nisationen, die Zivildiener anfordern können. In kleinen Organisationen ist es über­haupt nicht selbstverständlich, dass es einen kompetenten Ansprechpartner für die Zi­vildiener gibt, der auch weiß, was Sache ist und wie man Zivildiener berät.

Ich komme noch zu einem Punkt, den Sie auch angesprochen haben, nämlich den 24 Tagen Krankenstand, nach denen dann die Unterbrechung des Zivildienstes pas­siert. Ja, es ist richtig, wir wollen damit auch Missbrauch verhindern. Sehr viele von den jungen Männern sind unglaublich engagiert! Es gibt aber immer wieder negative Ausnahmen, die dann mit Kettenkrankenständen – einen Tag wieder in der Organisa­tion – einfach lange Zeit nicht da sind, de facto der Organisation nicht zur Verfügung stehen. Deshalb diese Unterbrechung nach 24 Tagen – aber nicht, wenn sich der Zivil­diener im Rahmen des Zivildienstes verletzt hat. Das gilt nur dann, wenn es außerhalb des Zivildienstes geschieht oder zu Erkrankungen kommt. Also das ist auch etwas, wo man ganz genau hinschauen muss und die Intention des Gesetzes, in dem Fall der Än­derung, berücksichtigen muss.

Eines noch zum Onlinetool: Es wird ab 1.7. zur Verfügung stehen. Und zwar müssen nicht die Zivildienstorganisationen die Zivildiener ausbilden, sondern die Zivildienst­serviceagentur stellt die Inhalte auf der Homepage zur Verfügung. Es ist auch – und das sage ich auch dazu – eine Lex imperfecta, denn wenn ein Zivildiener dieses On­linetool nicht absolvieren möchte, gibt es dafür keine Konsequenz, keine negative Kon­sequenz.

Es ist also ein Angebot, und ich sage Ihnen ganz offen: Als für den Zivildienst zu­ständige Staatssekretärin sehe ich hier eine große Chance, dass man einfach rund 14 500 – auf dem Niveau wird es etwa bleiben – junge Männer dazu bringt, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen, mit dem Gesetzwerdungsprozess auseinanderzu­setzen und hier dann auch einen Nachweis für sich selbst mitzunehmen.

Alles in allem kann ich nur sagen: Es ist jetzt ein attraktiveres, moderneres Gesetzge­bungswerk für den Zivildienst. Ich danke auch für die breite Unterstützung. Ich war jetzt fast ein bisschen überrascht davon, dass es hier sozusagen Gegenstimmen und Ge­genmeinungen gibt, weil das im Nationalrat einstimmig durchgegangen ist – aber ja, klar. Ich danke Ihnen für die Unterstützung, und ich bitte Sie auch hier um eine breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

19.43

19.43.19


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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