Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG) erlassen und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (369 d.B. und 418 d.B. sowie 10099/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Georg Schuster: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 11. September 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG) erlassen und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Zuhörer und Zuschauer! Liebe Kollegen! Jeder von uns – zumindest fast alle – hat ständig sein Smartphone in der Hand. Wir verwenden E-Banking, wir bestellen online. Manche Haushalte, sogenannte Smart Homes, können komplett vom Handy oder Tablet aus gesteuert werden. Wir machen unseren Steuerausgleich online und sind Kunden bei verschiedensten Onlineanbietern.
Wir alle wissen, nicht alles kann hundertprozentig sicher abgesichert werden. Genauso ist es bei unserem Haus oder unserer Wohnung, auch diese können wir nicht zu 100 Prozent vor einem Einbruch schützen. Sie erinnern sich an den Sicherheitsbericht 2017, den ich heute schon einmal zitiert habe: Im Bereich Cybercrime gab es einen Anstieg um 28,2 Prozent.
All diese vorher genannten Dinge betreffen uns privat, und natürlich gibt es auch andere Bereiche, auf die wir vielleicht nicht direkt einwirken können, die aber sehr wohl direkt auf unser tägliches Leben einwirken. Denken Sie an kritische Infrastruktur: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzinfrastruktur, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, digitale Infrastruktur oder Anbieter von digitalen Diensten.
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