12.59

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin! Kollegen Bundesräte! Werte Zuseher hier und zu Hause! Dieses Gesetz ist die Umsetzung des Strukturplans Gesundheit 2017, der neben der Modernisierung einer der Hauptgründe für die Novellierung des Kranken­anstalten- und Kuranstaltengesetzes ist.

Was sind denn nun eigentlich die wesentlichen Punkte, die auch der Wahrheit ent­sprechen? – Ich würde sagen, wir kommen nach der sozialistisch Wanner’schen Märchenstunde wieder zu den Tatsachen zurück, denn diese Novelle garantiert allen Patienten Qualität und Sicherheit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Jetzt gibt es die Verpflichtung zur Dokumentation der immer mehr werdenden Kran­kenhauskeime, die auch noch antibiotikaresistent sind. Das ist für deren Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von enormem Vorteil.

Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit können die Betten nun endlich stations­übergreifend genützt werden. Dies wird die Bettenanzahl reduzieren und Kosten ein­sparen. Das Beste allerdings an dem ist, dass die Gangbetten im tiefroten Wien nun endlich der Vergangenheit angehören werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Hoffentlich bald!)

Eine Dokumentationsverschärfung wird es auch im Bereich der Psychiatrie geben. Dies ist eine Erleichterung der Durchführbarkeit und eine wesentliche Verbesserung für den Überblick über die Gesamtsituation des Patienten. Damit wird für den Patienten die bestmögliche Behandlung garantiert.

Des Weiteren werden auch die Organisationsformen innerhalb des Spitals flexibler, einfacher und klarer geregelt. Hieraus ergeben sich viele Vorteile für die Bevölkerung, denn für Patienten stehen in Zukunft alle Spitalsleistungen bedarfsorientiert und mit flexiblen Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir reduzieren die gesetzlichen Regulierungen auf das nötigste Maß. Somit werden unsere Ärzte wieder mehr Zeit für die Behandlung der Patienten in den Ambulanzen haben.

Weiters wurde auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf höchstem medizinischen Niveau ermöglicht. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass nicht mehr wie bisher nur ein Arzt befundet, sondern mehrere Fachgebiete einen Befund erstellen, der dann schlussendlich für den Patienten wirklich aussagekräftig sein wird. Durch dieses Gesetz wird die Versorgungsqualität in den Ambulanzen enorm verbessert.

Ich darf weiters folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Christoph Steiner, Karl Bader, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Keine Benachteiligung von Patient/innen der allgemeinen Gebührenklasse beim Zugang zu medizinischen Leistungen in LKF-finanzierten Krankenanstalten“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, werden ersucht, im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit einschließlich eines geeigneten Monitorings sicherzu­stellen, dass auch im spitalsambulanten Bereich in LKF-finanzierten Krankenanstalten keine Unterschiede bei der Behandlung, insbesondere Umfang und Qualität, sowie beim Zugang zu medizinischer Leistung, insbesondere Terminabfrage und Warte­zei­ten, zwischen Patienten der allgemeinen Gebührenklasse und Patienten mit Sonderge­büh­renverrechnungen gemacht werden, und die Mitglieder des Gesundheitsaus­schus­ses des Bundesrates über das Ergebnis zu informieren. Erforderlichenfalls soll eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erfolgen.

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Was bedeutet dieser Entschließungsantrag nun? – Es wird nicht so, wie von sozialis­tischer Seite dauerhaft behauptet, ein Unterschied gemacht. Nein, es wird kein Unter­schied zwischen Privatversicherten und gesetzlich Versicherten gemacht. Das können wir euch versichern. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zum letzten Punkt, der vielleicht noch ein bisschen zur Aufklärung beiträgt: Es wird nun ein transparentes und einheitliches Abrechnungsmodell für alle ambulanten Einheiten geben. Nun werden die Abrechnungen auch für die Patienten nachvollziehbar.

Zu den Zusatzversicherten muss man schon einmal eines sagen: Die Zusatzver­sicher­ten tragen ein Drittel der gesamten Kosten. Es sind 1,8 Millionen Zusatzversicherte in Österreich. Ja, liebe SPÖ, auch die gibt es in Österreich.

Unser Dank gilt auf jeden Fall unserer Gesundheitsministerin, die dieses Gesetz wirklich professionell und mit sehr viel Herz für unsere Patienten verbessert hat. – Herzlichen Dank.

Eines muss man auch sagen: Bitte seid mir nicht böse, liebe SPÖ, aber wer im Krankenhaus Nord 1,8 Milliarden Euro versenkt und für Wartezeiten in Ambulanzen von mindestens 8 Stunden in Wien verantwortlich ist, ist, glaube ich, wahrlich nicht der Partner, mit dem wir uns in Gesundheitsfragen unterhalten müssen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ihr interpretiert Sachen in dieses Gesetz und macht Horrormeldungen, die aber schon komplett an der Wahrheit vorbeigehen. Wisst ihr, was ihr macht? – Ihr betreibt ein wirklich pietätloses Spiel auf dem Rücken der Patienten. Das steht einer – Gott sei Dank – ehemaligen Kanzlerpartei wirklich nicht gut an. Das sei euch einmal gesagt. (Bundesrat Schuster: Unerhört, unerhört! – Ruf bei der SPÖ: Und ihr seid nicht unerhört ...?! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Regierung trägt jedenfalls Sorge dafür, dass alle Menschen in Österreich die bestmögliche Gesundheits­ver­sorgung in Anspruch nehmen können, egal ob privatversichert oder nicht. Das sei euch ins sozialistische Stammbuch geschrieben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.06

Vizepräsident Ewald Lindinger: Der von den Bundesräten Steiner und Bader, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Keine Benach­teiligung von Patient/innen der allgemeinen Gebührenklasse beim Zugang zu medizi­nischen Leistungen in LKF-finanzierten Krankenanstalten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Anton Froschauer. Ich erteile dieses.