BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 35

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Es versteht niemand, auch nicht die Zuseher vor den Fernsehern oder via Livestream, wozu es in Österreich 21 Kassen und so viele Funktionäre braucht. Es versteht keine Mutter und kein Vater, warum es in einem Bundesland von der Gebietskrankenkasse ein Medikament zur Krebsbehandlung des Kindes gibt, das, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt, nicht bezahlt wird, sondern dass es dafür dann Spenden­aufrufe in allen Medien geben muss. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Von Schuheinlagen über Psychotherapie bis zur Herzuntersuchung gibt es unterschiedliche Handhabungen, Unterschiede in der Höhe von bis zu 100 Prozent beim Kosten­ersatz. – Das kann es ja nicht sein!

Es ist auch nicht so, dass es sich die 6,9 Millionen Versicherten der Gebietskranken­kassen hätten aussuchen können, wo sie versichert sind. Es gibt keine Wahlfreiheit, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Es gibt auch keine Konkurrenz, wodurch sich das Angebot verbessern könnte. Es kommt nur darauf an, bei welchem Dienstgeber man arbeitet oder in welchem Bundesland man wohnt. Man kann es sich bis jetzt auch nicht aussuchen, dass man, wenn man zwei oder mehrere Dienstver­hältnisse hat – und davon sind auch einige von uns betroffen, da es ja manche gibt, die neben dem Bundesrat noch eine andere Tätigkeit ausüben –, automatisch mehrfach versichert ist. Auch das wird jetzt abgestellt. Damit bleibt diesen Menschen mehr Geld, weil sie sich diese Beiträge ersparen. Zum Arzt kann ich ja auch nur einmal gehen, dafür brauche ich mir das nicht aussuchen zu können. (Bundesrat Todt: Jetzt haben sie es auch zurückgekriegt! Jeder von ihnen kriegt das zurück, was er doppelt bezahlt! Das als Argument einfach zu nehmen ist einfach - -! – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) – Da muss man ein entsprechendes Einkommen haben, das betrifft halt auch nur manche, die hier herinnen sitzen!

Die Sozialversicherung ist für die niedergelassenen Ärzte und die Kassenverträge, nämlich die Honorierung zuständig. Wer am Wochenende oder auch am Freitag­nachmittag einen Arzt sucht, der wird selten eine offene Ordination und sowieso keine Fachärzte finden. So muss man also zur Ambulanz ins Krankenhaus pilgern und dort warten. Diese höheren Kosten der ambulanten Behandlungen in den Spitälern tragen aber die Gemeinden und die Länder, und jeder von uns weiß, wie die Krankenan­staltenbeiträge die Gemeindebudgets belasten. – Kostenwahrheit sieht anders aus! Abgesehen davon ist dadurch das Krankenhauspersonal, das doch für Notfälle und Aufnahmen zur Verfügung stehen sollte, überlastet.

Im Übergangsjahr 2019 bestehen die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse und natürlich alle anderen grundsätzlich weiter und werden unter dem Überleitungs­aus­schuss in die Österreichische Gesundheitskasse fusioniert. Diese erfüllt ab 2020 die Aufgaben der bisherigen neun Gebietskrankenkassen. Die Landesstellenleitung wird mit allen Bediensteten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse der Leitung in Wien unterstellt sein. Das heißt, es gibt weniger Entscheidungsträger, die Reform ermöglicht eine schnellere, flexiblere und gerechtere Entscheidungsfindung. (Zwi­schen­rufe bei der SPÖ.)

Die Option, dass die noch bestehenden Betriebskassen – fünf an der Zahl – auch noch in die Gesundheitskasse hineinwechseln können, wurde uns auch im Ausschuss bestätigt. Dazu gibt es eine Antragsfrist bis 30.9.2019, falls daran Interesse besteht. Und in Oberösterreich haben diese Krankenfürsorgen – bei uns betrifft das die Landes­bediensteten, die Landeslehrer, die Gemeindebediensteten und drei Magistrate – bereits durch das Land Oberösterreich den Auftrag, Modelle für eine stärkere und engere Zusammenarbeit auszuarbeiten. Diese Zusammenlegung ist der Anfang von einer großen Reform des Gesundheitswesens, welche die Regierung auf Schiene bringt.

 


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