BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 40

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verweigerer durchgesetzt haben und diese Reform daran gescheitert ist. Auch die jetzige Kritik - - (Bundesrat Weber: Das stimmt ja gar nicht!) – Stimmt ja gar nicht, jaja! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Weber.)

Auch den Rechnungshof, der das jetzt kritisch sieht, darf ich zitieren: „Eine Neu­organisation des Systems der Sozialversicherungsträger muss dazu dienen, struktu­relle Defizite zu überwinden, Transparenz und Effizienz zu erhöhen sowie die Steue­rung und damit einhergehend die Qualität der Leistungen für alle Versicherten zu verbessern.“ (Ruf bei der SPÖ: Das passiert nicht!) Diese Bundesregierung setzt die Sozialversicherungsreform jetzt endlich um. (Bundesrat Weber: Ja, aber falsch! – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Zusätzlich zu den Expertenmeinungen möchte ich ein paar Beispiele aus der Praxis erwähnen, die auch schon genannt worden sind, auf die ich aber noch einmal hinweisen darf: Es ist ein kompliziertes System, es gibt viele Doppelgleisigkeiten – ich glaube, darüber brauchen wir doch nicht zu diskutieren – und es ist ein ungerechtes System, weil in der Gebietskrankenkasse die Leistungen für gleiche Beiträge in den Bundesländern unterschiedlich sind – wir reden ja nicht davon, wie es bei den Bauern und bei den Selbstständigen ausschaut, sondern wie es innerhalb der Gebietskranken­kasse ausschaut.

Erstens: Bei manchen Kassen braucht man für ein MRT den Chefarzt, bei manchen nicht. Bei manchen Kassen braucht man für Heilbehelfe eine Verordnung vom Fach­arzt, bei manchen nicht – wir reden immer von Leistungen innerhalb der Gebietskran­kenkasse. Bei manchen Versicherungen bekommt man Leistungen einmal im Jahr wiederkehrend, bei manchen Versicherungen bekommt man sie nur einmal im Leben, Beispiel Schuheinlagen. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Das neue System hat drei Ziele (Bundesrätin Grossmann: Zerschlagung der Selbst­verwaltung!): klare Strukturen, einfache Prozesse und mehr für die Versicherten in diesem Land. (Bundesrätin Grossmann: Na sicher nicht!) Das Ziel dieser Sozialver­sicherungsreform ist eine Strukturreform, daran darf man auch immer wieder erinnern. Es ist keine Gesundheitsreform.

Was machen wir genau? – Das ist schon kurz angesprochen worden, ich darf noch einmal darauf hinweisen: Wir machen aus neun Gebietskrankenkassen eine Öster­reichisches Gesundheitskasse, die für alle unselbstständig Erwerbstätigen zuständig sein wird. Es wird gleiche Leistungen für gleiche Beiträge in allen Bundesländern geben; und ja natürlich, die Beitragseinhebung, die Budget- und die Personalhoheit liegen bei der ÖGK, denn sonst braucht man das ja nicht zu fusionieren, aber die Regionen erhalten autonome Budgets für regionale Herausforderungen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Mit diesen regionalen Budgets soll sichergestellt werden, dass in ländlichen, dünn besiedelten Regionen die ärztliche Versorgung gewährleistet wird.

Zum Zweiten: Der Selbstständigenträger setzt sich zusammen aus der Sozial­versiche­rungsanstalt der Selbstständigen und jener der Bauern. Die Beamtenversicherung und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau werden zur Versicherungs­anstalt für den öffentlichen Dienst zusammengelegt. Die Pensionsversicherungsanstalt bleibt bestehen, die Unfallversicherungsanstalt bleibt bestehen, und damit machen wir aus 21 Trägern fünf.

Was bedeutet das? – Eine deutliche Verschlankung von 21 auf fünf Träger bedeutet eine Verschlankung von 21 auf fünf Generaldirektoren, von 2 000 auf 500 Funktionäre, von 90 auf 50 Gremien. (Bundesrätin Grimling: ... aber das ist ja nicht wahr!) – Ja, das machen wir, um eine moderne und effiziente Verwaltung im Gesundheitssystem zu ermöglichen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


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