BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 44

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Es ist erstaunlich und außerordentlich bedenklich, dass man beim Umbau der Struktur eine Gruppe aber vollkommen eliminiert und sie aus den Entscheidungsgremien, Be­ratungsgremien entfernt hat, nämlich die Pensionistinnen und Pensionisten. Wir, die Pensionistinnen und Pensionisten, werden in keinerlei Entscheidungen mehr eingebunden, mit uns werden keine Gespräche geführt, wir werden nicht einmal angehört. Wir, die Pensionistinnen und Pensionisten, die unmittelbar Betroffenen, die Pensionistinnen und Pensionisten, eine Gesellschaftsgruppe in der Größenordnung eines Drittels der österreichischen Bevölkerung, wir, die Pensionistinnen und Pen­sionisten, ein Drittel der Beitragszahler, die ältere Generation, die ihre Lebensleistung erbracht hat, die mit ihren Leistungen und ihrem Einsatz die Grundlage und das Fundament für die Jugend, die nachfolgende Generation geschaffen hat, auf die erfolgreich aufgebaut werden kann, wir werden einfach beiseitegeschoben und überhaupt nicht mehr beachtet.

Dass das in der Zukunft nicht so ganz möglich sein wird, liegt auf der Hand. Da ist kräftiger Einspruch angesagt und die älteren Menschen sind zu aktivieren, sich ein solches Vorgehen nicht gefallen zu lassen! (Beifall bei der SPÖ.) Eine Klage beim Verfassungsgerichtshof kann dabei nur ein erster Schritt sein, und so werden beispielsweise die beiden Präsidenten des Seniorenrates, Dr. Peter Kostelka und Ingrid Korosec, als betroffene Privatpersonen einen solchen Schritt gemeinsam setzen – das wurde auch einstimmig im Österreichischen Seniorenrat beschlossen. Es gibt im Seniorenrat auch eine einstimmige Forderung nach Sitz und Stimme von Pen­sionistenvertretern in der Sozialversicherung beziehungsweise im künftigen Verwaltungsrat.

Die Eliminierung der Beiräte in den Bundesländern ist ebenso traurig wie unver­ständlich. Damit werden wesentliche Informanten und Imageträger im Gesundheits­wesen ersatzlos gestrichen – ein unverständliches Vorgehen, das geradezu dazu herausfordert, Maßnahmen zu setzen, um ein solches Gremium wiedereinzuführen und die Informationstransparenz wechselseitig zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Mit großer Sorge ist zu erkennen, dass die Regie­rungsvertreter betreffend die Themen finanzielle Auswirkungen der Umstrukturierung und Risikoabschätzung keine nachvollziehbaren Informationen und Planungen vorge­legt haben. Dies haben nicht nur die Sozialversicherungen, sondern auch der Rech­nungshof und der parlamentarische Budgetdienst festgestellt. Eine Abschätzung, wie sich die geplante Reform finanziell auswirkt, fehlt völlig. Auch der zuständige Fach­beamte im Ausschuss hat diesbezüglich keine Fragen beantworten können.

Sowohl von der Frau Bundesministerin wie auch vom ÖAAB-Obmann wurde noch im November erklärt, dass die Sozialversicherungsreform keine Auswirkungen auf die Länderbudgets haben werde – aber natürlich gibt es massive Auswirkungen auf die Länderbudgets. In Kärnten beispielsweise können aufgrund der Kassenreform 218 Mil­lionen Euro für das Gesundheitswesen nicht gewährleistet werden, und das stellt Kärnten vor ungeheure Herausforderungen, da Kärnten bundesweit den höchsten Anteil an Ausgleichszulagenbeziehern hat und beim Anteil der Pensionisten an zweiter Stelle liegt.

Fest steht, dass Kosten verschoben und als Einsparungen verkauft werden. Durch die geplante Sozialversicherungsreform geht die Budget-, die Vertragspartner- und die Personalhoheit nach Wien. Wichtige regionale Entscheidungen können nicht mehr in Kärnten getroffen werden, diese werden alle in der Zentrale der Österreichischen Gesundheitskasse getroffen. Eine gut funktionierende und versichertennahe Kran­kenversicherung durch eigenständige Träger wird zugunsten eines zentralistischen Systems aufgegeben. Die Folgen für die Kärntner Versicherten, die Kärntner Gebiets­krankenkasse und die Auswirkungen für unser Bundesland sind gravierend.

 


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