4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (415 d.B. sowie 10084/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 3 und 4 ist Herr Bundesrat Christoph Längle. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Christoph Längle, BA: Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Damit komme ich zum Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das vorliegende Gesetz eröffnet die Möglichkeit zur Telerehabilitation, das heißt eigentlich, zur Rehabilitation aus der Ferne, einzusetzen als ambulante medizinische Rehabilitation. Was nun genau darunter zu verstehen ist, wie sie umgesetzt wird, ist anhand dieses Gesetzentwurfs leider nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich wird die Entwicklung der medizinischen Technik zukünftig noch stärker von der Informations- und Kommunikationstechnologie bestimmt werden. Das kann zweifelsohne zu Verbesserungen in der medizinischen Versorgung führen, sicher auch im Bereich der Rehabilitation, aber mit all ihren Herausforderungen.
Bei diesen Entwicklungen sind die Fragen des Datenschutzes ganz wesentlich. Im Zuge der Rehabilitation werden Gesundheitsdaten an Rehabilitationseinrichtungen weitergegeben. Dabei gilt es – das ist ganz wesentlich –, zu klären, wie die digitalen
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