BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 59

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Gesetz. Egal, unter welchen Bedingungen sie bisher gearbeitet haben, sie werden zukünftig immer Selbständige sein.

Ich habe gestern gelernt, es gibt wirtschaftsgerechtes politisches Handeln, es gibt wirtschaftsfreundliches politisches Handeln, aber derzeit befinden wir uns in einer Phase des wirtschaftsoptimalen politischen Handelns, und das ist nicht klug. Es geht um den Ausgleich der Kräfte und es geht um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Mit einem Federstrich eine ganze Gruppe von Beschäftigten zu Selbständigen zu erklären, noch dazu eine Gruppe, die wirklich am untersten Rand der Jobgesellschaft ist, das macht einen wirklich mehr als betroffen.

Auch mit dieser bestürzenden Vorgangsweise zeigt sich wieder, wie diese Bundes­regierung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgeht. Die Interessen der ArbeitnehmerInnen sind dieser schwarz-blauen Bundesregierung anscheinend völlig gleichgültig. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

11.30


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich erteile es ihr.


11.30.50

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Ich frage mich heute schon zum zweiten Mal, ob wir beide (in Richtung Bundesrätin Schumann) im selben Ausschuss gesessen sind, denn irgendwie bin ich mit anderen Informationen hinausgegangen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)

Bezüglich der Telerehabilitation: Laut AUVA, der Allgemeinen Unfallversicherungs­anstalt, befinden sich rund 5 000 Patienten pro Jahr in einer Rehaeinrichtung, in einem Zentrum, in einer Rehamaßnahme. Die viel zitierte Digitalisierung bietet eben auch in der Rehabilitation neue Möglichkeiten, die wir alle nutzen können. Wir sprechen da von der Nutzung medizinischer Assistenzsysteme in der Prävention, in der Rehabilitation und auch in der Nachsorge.

Das bedeutet in der Reihenfolge – so ist es uns auch im Ausschuss gesagt worden –: zuerst die Akutbehandlung, dann die Rehabilitation und die Nachsorge, das heißt, die Möglichkeit zur Nachsorge mittels einer Telerehabilitation. Das wird zusätzlich im Anschluss ermöglicht, und zwar freiwillig. Es ist besonders betont worden, dass dies die bisherigen Rehaoptionen nicht ersetzen wird.

Es ist doch wirklich für alle Patienten und auch für die Arbeitgeber und für die Arbeits­plätze, die die Arbeitnehmer brauchen, von immenser Wichtigkeit, dass man nach einer Krankheit oder nach einem Unfall auch wieder rehabilitiert wird. Dies nicht nur, weil es einem dann nachher körperlich besser geht, sondern weil man auch sein Leben wieder selbständig in die Hand nehmen und damit sich selber etwas leisten kann und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Telerehabilitationssysteme stellen eine Erweiterung der therapeutischen Behandlung dar und bieten neue Möglichkeiten. Diese neuen Techniken unterstützen Patienten, Ärzte und auch Therapeuten, die diese Prozesse begleiten und steuern. Der Kontakt zum Patienten bleibt aufrecht, und trotz der räumlichen Entfernung können Ärzte und Therapeuten die Patienten unter Zuhilfenahme von Telerehabilitationssystemen zu Hause betreuen. Das heißt, diese Therapie kann in den Alltag integriert werden und das Gelernte aus der stationären Reha kann vertiefend beibehalten werden. Der


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