BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 60

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Patient erspart sich Wege, und das eigene Umfeld – das wissen wir alle – ist dem Therapieerfolg zuträglich.

Es gibt Studien darüber, es gibt verschiedene, diverse Maßnahmen, die bereits durch­geführt worden sind, es gibt Pilotprojekte, sei es nach Herz-OPs, bei denen Herz­schrittmacher eingesetzt wurden, nach Herzinfarkten oder Schlaganfällen, die belegen, dass Patienten mittels Teletraining nach Kardioreha wieder wesentlich schneller nach Hause entlassen werden können; oder eben bei verordneten Therapien im Bewe­gungsbereich, bei denen es Therapietrainingseinheiten mit E-Bikes und Ergometer­training gibt.

Telereha ist eine langfristige Therapie, die man daheim nutzen kann und die durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt wird. Es gibt virtuelle Übungen und Trainingsprogramme und mittels Videoanleitungen kann man diese selbständig abarbeiten. Therapeuten können das begleiten und diese Therapien auch wieder abändern, angleichen und weiterentwickeln. Man kann das Trainingsprofil sehr gut anpassen und überwachen.

Zum Bereich der Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung: Mir macht eher mehr Sorgen, dass im Ausschuss gesagt wurde: Na ja, wenn das dann so eine Turnübung nach DVD-Anleitung ist, dann macht man sich keine Sorgen, der Datenschutz ist eine größere Sorge. – Also wenn das wirklich eine Turnübung nach DVD-Anleitung ist, dann mache ich mir große Sorgen, denn Rehabilitation sollte langfristig erfolgreich sein und dem Menschen nützen, und dem, glaube ich, ist eine DVD-Anleitung nicht zuträglich.

Wir haben es schon gehört, mit dieser Gesetzesänderung wird auch geregelt, dass die Zeitungskolporteure und Zeitungszustellerinnen nach dem GSVG, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, versichert werden. Die Auskunftsperson im Ausschuss hat uns detailliert erklärt, dass es sich dabei um die Abrundung einer Maßnahme handelt, die bereits 2016 gesetzt wurde. Dazu hat es unterschiedliche Rechtsauslegungen gegeben und darum braucht es diese Klarstellung. Das wurde uns ganz genau erklärt und das ist nicht etwas, das man jetzt einfach aus dem Hut gezaubert hat.

Das betrifft genauso die Notärzte, indem die Entlohnung vom Entgeltbegriff ausge­nommen wird. Wir wissen alle – wir haben die Notarztversorgung auch schon gestern thematisiert –, dass man sicherstellen muss, dass uns die Notärzte auch nebenberuf­lich zur Verfügung stehen.

Ich denke, wir haben im Ausschuss wirklich alles dezidiert beantwortet bekommen. – Also, wie gesagt, ich habe den Eindruck, ich bin in einem anderen Ausschuss ge­sessen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.35


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich erteile es ihm.


11.36.08

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zu­seher! Es ist eigentlich alles gesagt, ich bin jetzt nur mehr angetreten, um einige Schimären, die hier von der SPÖ gezeichnet wurden, zu entkräften.

Wir reden heute über ein Gesetz, mit dem die Telerehabilitation möglich gemacht werden soll. Ich denke, es ist grundsätzlich ein sehr gutes Gesetz, weil wir die neuen Techniken anwenden und uns ihrer bedienen, um für die Menschen ein besseres Leben, eine bessere Rehabilitation möglich zu machen. Das ist doch grundsätzlich etwas sehr, sehr Gutes, und ich verstehe gar nicht, dass man da dagegen sein kann.


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