BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 64

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Die Zufriedenheit der Patienten und Patientinnen ist enorm, deshalb werden diese Projekte, sowohl das HerzMobil- als auch das Diabetesprojekt, flächendeckend in Österreich umgesetzt. Ich freue mich sehr, dass ich jetzt auch die gesetzlichen Grund­lagen dafür habe. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.49

11.49.03


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. De­zember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.50.035. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 und das Insolvenz-Entgeltsiche­rungs­gesetz geändert werden (376 d.B. und 416 d.B. sowie 10085/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich bitte um den Bericht.


11.50.22

Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeits­ge­setz 1984 und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin.


 


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