und vor allen Dingen die Frauenministerin finden es nicht einmal der Mühe wert, sich auf die Regierungsbank zu setzen und sich diese Diskussion anzuhören. Das ist wirklich bedenklich. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)
Zur vorliegenden Gesetzesänderung muss weiters noch die besondere Situation der ErntehelferInnen erwähnt werden. Erntehilfe ist einer der prekärsten Jobs in Österreich. Leider sind hier Arbeitszeitrechtverstöße, schlechte Quartiere und Vorenthaltung des Entgelts keine Seltenheit. Das wissen wir aus der Beratung. Durch die avisierte Erleichterung bei der Beschäftigung der ErntehelferInnen wird die Gefahr der Entgeltschmälerung für diese Arbeitnehmergruppe leider noch größer.
Ziel auch dieses Gesetzes ist es, den Unternehmerinteressen weit entgegenzukommen. Gewinn und Vorteil sind wichtiger als die Gesundheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)
11.56
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. – Bitte.
Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen um arbeitsrechtliche Bestimmungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ich möchte vorneweg ein paar Besonderheiten ansprechen: Man muss hier sehr schwere Arbeiten verrichten. Man hat Spitzenzeiten abzudecken, man hat Stoßzeiten abzudecken – beispielsweise bei Erntezeiten –, man muss im Freien arbeiten, man hat schwierige Umweltbedingungen zu bewältigen. Man muss im schwierigen Gelände arbeiten, gerade auch in Österreich im alpinen Raum, auf einem Maiensäß beispielsweise. Man ist auch sonst den Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Es ist einfach nicht so leicht, dort seine Arbeit zu verrichten. Daher möchte ich einmal ein großes Lob an alle jene, die gerade im land- und forstwirtschaftlichen Bereich arbeiten, aussprechen und Danke sagen, dass dort sehr viel Gutes geleistet wird und eine sehr gute Wertschöpfung und Produktivität vollzogen werden.
Bei diesen Änderungen haben wir gleich mehrere Verbesserungen, zum Beispiel die Übernahme von Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz zur Abdeckung von Arbeitsspitzen sowie die Höchstarbeitszeit, die Durchrechnung der wöchentlichen Ruhezeit, Kollektivvertragsmodalitäten der Sonntags- und Nachtarbeitszuschläge, Prävention von Belastungen, Änderungen des Mutterschutzes und auch des Väter- und Karenzgesetzes, wie zum Beispiel der spätere Zeitpunkt von Karenz eines Elternteils, Karenz und Teilzeit für Pflegeeltern ohne Adoptivabsicht – ich denke, das ist schon etwas Wichtiges –, auch Verbesserungen im Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Dann gibt es auch für unsere Jugendlichen Änderungen, und zwar Neuerungen bei der Normalarbeitszeit, auch kollektivvertragliche Regelungen und vor allem auch die Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge. Ich denke doch, dass wir hier gut auf unsere Jugendlichen schauen. Man muss nämlich gerade auf Lehrlinge besonders schauen, denn diese sind in Zukunft die Leistungsträger und die Fachkräfte von morgen. Dafür wird von der Regierungsseite sehr viel gemacht.
Weiters gibt es aber auch die Übernahme von Regelungen aus dem Arbeitsvertragsrecht, und zwar Wiedereingliederungsteilzeit, Transparenz bei der Sozialversicherung, Karenzierung für die Dauer des Bezugs von Reha- und Umschulungsgeld und eben auch einen Anspruch auf Lohnabrechnung.
Im Ausschuss haben wir am Dienstag gehört, dass von den Experten bestätigt wurde, dass es hier generell für all jene, die im land- und forstwirtschaftlichen Bereich tätig
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