sind, zu erheblichen Verbesserungen kommt. Da verstehe ich auch Ihre Kritik nicht ganz, Frau Schumann, denn Sie haben ja eben auch bei dem Experten vom Ministerium nachgefragt und Sie arbeiten ja, glaube ich, auch in diesem Bereich beziehungsweise sind Sie ja auch im Ministerium angestellt. Da sollten Sie eigentlich schon wissen, was Ihre Kollegen sagen. Die haben einhellig auf Ihr mehrmaliges Nachfragen bestätigt, dass es hier zu generellen Verbesserungen kommt und auch die Bediensteten, die Angestellten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eben generell Verbesserungen erfahren Es ist halt so, und das müssen auch Sie ganz sachlich und ganz ruhig zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Auf jeden Fall werden wir Freiheitliche dieser Gesetzesänderung gerne unsere Zustimmung erteilen, da es, wie gesagt, eine Vielzahl von Verbesserungen gibt.
Man muss hier schon auch betonen: Diese Regierung macht etwas und führt diese Verbesserungen auch herbei. Es gibt keinesfalls eine Schlechterstellung, sondern eine gute Voraussetzung für die Tätigkeit der vielen Angestellten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Wir stimmen daher gerne zu und sagen: Glück auf! Mein Dank geht auch noch einmal an all jene, die im land- und forstwirtschaftlichen Bereich arbeiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.00
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Wagner. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen daheim vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Zwei wichtige Punkte der heute zu beschließenden Änderung des Landarbeitsgesetzes und des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes gleich zu Beginn, nämlich erstens die Flexibilisierung der Arbeitszeit, ihre Umsetzung auch im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, und zweitens die Erstattung von Internatskosten für Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft.
Worum geht es bei dieser Änderung, dieser Flexibilisierung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft? – Es hat dazu meines Wissens eine sozialpartnerschaftliche Einigung zwischen der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer gegeben. Es liegt also eine Änderung, eine Novellierung vor, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einvernehmlich verhandelt wurde. Soweit mir bekannt ist, ist nur die Gewerkschaft damit nicht einverstanden.
Ich glaube, es gibt mündige Arbeitnehmer. Mir kommt immer so vor, wenn die Unternehmer da - - So wie es in der Landwirtschaft ist: Da arbeiten oft Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann), und ich glaube, das funktioniert, und auf diesem sozialpartnerschaftlichen Weg sollte das ebenso funktionieren – und das tut es mit dieser Änderung auch. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ziel ist die Angleichung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich an das Arbeitsrecht im gewerblichen Bereich, um eine möglichst gleichförmige Lösung auch für die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Im Hinblick auf die Flexibilisierung, den 12-Stunden-Tag, die 60-Stunden-Woche, war in diesem Bereich schon bisher einiges möglich und auch notwendig, vor allem, wenn es darum geht, die Ernte noch einzubringen, bevor das Wetter umschlägt.
Weitere positive Veränderungen und damit Verbesserungen, die vorgenommen wurden und von denen ich ein paar erwähnen möchte, sind der Kündigungsschutz bei Fehlgeburten, die Schaffung eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Lohnabrechnung,
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