BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 68

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Transparenz bei der Anmeldung zur Sozialversicherung und die Wiedereingliederungs­teilzeit, worunter man die Reduzierung der Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent nach einem längeren Krankenstand von über sechs Wochen versteht. Dies ist aber kein Teilkrankenstand; die Wiedereingliederungsteilzeit dient dazu, bei voller Arbeitsfähig­keit die Möglichkeit zu nutzen, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag sanfter zu gestalten.

Zur Erstattung der Internatskosten ist noch zu sagen, dass die Lehrlinge in der gewerblichen Wirtschaft diesen Bonus bereits nutzen können. Die Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft bekommen diese wichtige Zusatzleistung rückwirkend ab dem 1.1.2018 erstattet. Beantragen kann man den Kostenersatz bei der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Mit der Erstattung der Internatskosten für Landwirtschaftslehrlinge wird ein weiterer wichtiger Schritt dahin gehend gesetzt, dass die Lehre eine Aufwertung erfährt. Meiner Meinung nach werden wir noch weitere Schritte brauchen, um zu zeigen, dass uns die Lehre wichtig ist, dass sich Lehre bezahlt macht, dass wir das Handwerk und die dafür notwendigen Lehrberufe weiter fördern und wertschätzen, um auch in Zukunft die Facharbeiter zu haben, die wir brauchen.

Ich bedanke mich für die Reformierung und Modernisierung dieses Gesetzes und ersuche um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.04

12.04.56


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.05.146. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (504/A und 417 d.B. sowie 10078/BR d.B. und 10086/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Bitte um den Bericht.


12.05.33

Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäfti­gungs­gesetz geändert wird. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­gen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


 


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