BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 73

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Fachkräfteausbildung, in die überregionale Vermittlung von Arbeitslosen, und insge­samt werden im nächsten Jahr 1,2 Milliarden Euro in den Arbeitsmarkt investiert. Da diese Initiativen und Bemühungen eher mittel- bis langfristig Effekte erzielen, gilt es nun, dem Fachkräftemangel selbst durch qualifizierte Zuwanderung entgegenzutreten.

Durch die Änderungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird das zentrale Instru­ment für eine qualifizierte Migration modifiziert und die Rot-Weiß-Rot-Karte, 2011 ins Leben gerufen, entbürokratisiert. Die wichtigsten Eckpunkte dieser Reform sind zwei­fellos die Reduktionen der Gehaltsuntergrenzen. Die bisherigen Untergrenzen, die für Schlüsselkräfte vorgesehen waren, lagen teilweise über dem Durchschnittseinkommen in Österreich, und in Zukunft gelten für unter 30-Jährige 2 052 statt 2 565 Euro und für die über 30-Jährigen ein Mindestlohn von 2 565 Euro statt 3 078 Euro brutto.

Ebenfalls ganz besonders wichtig ist der Wegfall des Nachweises der ortsüblichen Unterkunft, denn bis jetzt musste ein Antragsteller einen gültigen Mietvertrag nach­weisen, obwohl er noch nicht einmal wusste, ob sein Antrag positiv beschieden wird.

Die Mangelberufsliste aufgrund und auf Basis der Stellenantragsziffer des AMS, welche bis jetzt 27 Berufe umfasste, wird auf 45 Berufe erweitert und beinhaltet nun auch die sogenannten Gaststättenköchinnen und -köche ebenso wie Berufe, die bei uns fast schon in Vergessenheit geraten sind – als Beispiel sei nur der Huf- und Wagenschmied genannt. Ebenso ist aber auch dringend benötigtes Personal wie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger auf dieser Liste zu finden.

Dem Umstand entsprechend, dass es in den Bundesländern und Regionen unter­schiedlichen Bedarf an Facharbeitskräften gibt, wird es auch eine regionalisierte Mangelberufsliste geben, und von den neun Bundesländern sind bereits sieben, die dem nähertreten, auf dieser Liste. Die Rot-Weiß-Rot-Karte, die für Berufe auf den regionalen Listen vergeben werden kann, ist allerdings mit maximal 300 Stück pro Jahr begrenzt. Dies stellt sicher, dass es im qualifizierten Bereich nicht zu einer unbe­grenzten Migration nach Österreich kommt.

Geschätzte Damen und Herren! Man reagiert mit dieser Novelle auch auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der Teile der Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte für unzulässig erklärt hat. Bezüglich der Altersdiskriminierung erfolgt nun durch Aufwertung der Kriterien Sprachkompetenz und Berufserfahrung bei gleichzeitig geringerer Gewichtung des Kriteriums Alter eine Änderung.

Durch Optimierung der Verfahren sollen Verzögerungen wie lange Postwege hintan­gehalten werden. Ziel ist eine Digitalisierung möglichst vieler Verfahrensschritte, so­dass es schneller zur Einreise der dringend benötigten Arbeitskräfte kommen kann.

Kurz zu den Zahlen: Seit Bestehen der Rot-Weiß-Rot-Karte, seit Juli 2011, wurden – bis September 2018 – 16 478 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt, 2 000 Stück pro Jahr, über die Mangelberufsliste 2 225, also 300 pro Jahr. Allein im September des heurigen Jahres wurden 360 Karten vergeben, 74 über die Mangelberufsliste.

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen zusätzliches Experten- und Fachwissen in unserem Land, wir brauchen ein System, das praxisnahe agiert, und wir brauchen eine moderne und entbürokratisierte Rot-Weiß-Rot-Karte, wir brauchen zusätzliche Facharbeitskräfte für unseren Arbeitsmarkt und auch für die Regionen. Mit der Anpassung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes setzen wir einen wichtigen und richtigen Schritt, um Österreichs Wirtschaft weiter zu stärken, denn wir stehen hinter unserem Land. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.26


 


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